Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN

Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ fördern Land und EU Investitionen in erneuerbare Energien und die Kopplung von Strom, Wärme und Gas. Ziel ist die Senkung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Die Projektauswahl erfolgt in mehreren Förderaufrufen über ein Wettbewerbsverfahren.
Was wird gefördert?
  • EFRE-Baustein: investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen (Sektorenkopplung)
    • Power-to-gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) und Power-to-heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen Anlagentechnik, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie Medienanschlüsse
    • in Kombination mit Power-to-gas-Anlagen: Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff
  • JTF-Baustein: investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produziertem grünem Wasserstoff, welche die Bereitstellung von grünem Wasserstoff als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte ermöglichen, insbesondere
    • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff
    • Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff
    • Neubau von Wasserstoffleitungen/-netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher; Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen
Wer wird gefördert?
  • EFRE: private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen
  • JTF: private und öffentliche Unternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 25 Prozent für große Unternehmen oder in Höhe der Finanzierungslücke
Was gilt es zu beachten?
EFRE: zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 40.000 Euro betragen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Was sollte man noch wissen?
  • es gibt mehrere Förderaufrufe (werden von der IB Sachsen-Anhalt bekannt gegeben)
  • Projektauswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren anhand festgelegter Auswahlkriterien
  • JTF: zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale)
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO (JTF) oder als De-minimis-Beihilfe (EFRE)
Stand: November 2025