Innovationsgutscheine: Förderung für externe Beratung

Kleine Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen im Innovationsprozess. Wenn Sie Produkt- und technische Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Ihrem Unternehmen einführen möchten, können Sie durch externe Berater unterstützt werden. Mit den go-inno”-Innovationsgutscheinen des BMWE erhalten kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent Förderung.
Was wird gefördert?
  • externe Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen (ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige)
Förderung für 2 Leistungsstufen:
  • Potenzialanalyse und
  • Realisierungskonzept
Wer wird gefördert?
  • autorisierte Beratungsunternehmen
Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks:
  • mit technologischem Potenzial
  • mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU-Definition
Wie wird gefördert?
Zuschuss zu Beratungskosten:
  • für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 Euro förderfähig
  • Potenzialanalyse: bis zu 8 Beratertage, mit sachverständigen Dritten bis zu 10 Beratertage, jeweils in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten
  • Realisierungskonzept: bis zu 20 Beratertage, mit sachverständigen Dritten bis zu 25 Beratertage, in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr
  • pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal 20.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Für das Beratungsunternehmen ist die Beantragung der Zuwendung je Kalenderjahr auf 350.000 Euro Fördermittel begrenzt.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
    • Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft und Fischerei,
    • Kosten der Markteinführung,
    • bereits durch andere Beihilfen geförderte oder zugesagte Innovations-, Transfer- und Beratungsleistungen,
    • Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen,
    • Beratungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen.
Was sollte man noch wissen?
Stand: Oktober 2025