Forschungs- und Entwicklungsförderung

Mit dem Landesförderprogramm “Forschung und Entwicklung” unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Hochschulen mit einem Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers.
Was wird gefördert?
  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Patent- und Schutzrechtsanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen im Zusammenhang mit einem geförderten Vorhaben der industriellen Forschung bzw. experimentellen Entwicklung
  • Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers kleiner und mittlerer Unternehmen
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Hochschulen
Wie wird gefördert?
  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung:
    • Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte
    • Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung bzw. 25 Prozent für experimentelle Entwicklung (Basisbeihilfeintensität); Erhöhung auf max. 70 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben (max. 500.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger)
    • Vorhaben mit Pilotlinien/-projekten: Erhöhung Zuschuss um höchstens drei Mio. Euro für deren Errichtung, Herstellung oder Anschaffung (beihilfefähig ist max. die Afa während der Vorhabenslaufzeit)
  • Prozess- und Organisationsinnovationen:
    • Zuschuss bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 15 Prozent für große Unternehmen (im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit einem KMU); max. 500.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger
  • Patente und andere gewerbliche Schutzrechte:
    • Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 Euro)
  • Wissens- und Technologietransfer:
    • Zuschuss bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten (max. 140.000 Euro)
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Was sollte man noch wissen?
  • Betriebsstätte und überwiegende Projektdurchführung in Sachsen-Anhalt
  • industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen: Ausgabenuntergrenze beträgt 200.000 Euro
  • Wissens- und Technologietransfer: Projektgesamtausgaben müssen mind. 500 Euro für Literatur-/Informationsrecherchen, 1.000 Euro für Schutzrechtsberatungen und 3.000 Euro für andere Dienstleistungen betragen
  • zur Prüfung des innovativen Gehalts der beabsichtigten Maßnahme bedarf es der Vorlage eines qualifizierten Gutachtens; die Bewilligungsbehörde kann das Gutachten grundsätzlich verlangen oder selbst einholen
Stand: März 2024