Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen ist im § 16 b BGG LSA (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt) geregelt. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.halle.ihk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website zum Teil hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert. So wurden etwa Bilder mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt. 
Einige Informationsgrafiken sind nur eingeschränkt lesbar.
PDF-Dokumente:
Merkblätter der IHK Halle-Dessau und zahlreiche weitere von der IHK Halle-Dessau erstellte PDF-Dokumente (auch beschreibbare PDF-Dokumente) sind noch nicht barrierefrei zugänglich.
Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift „Mitteldeutsche Wirtschaft“) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung hat den Stand 5. Oktober 2020. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten schwer erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.halle.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankestraße 5
06110 Halle (Saale)
Tel. 0345 2126-202
E-Mail: nbehrendt@halle.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Für die Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auf Websites ist ein Durchsetzungsverfahren vorgesehen. Hierfür können Sie sich an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihre Anfragen oder Mitteilungen in solchen Angelegenheiten über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise durch uns unbeantwortet bleibt oder Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind.  

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren 

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt
Tel.: 03923 751-175
E-Mail: 
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de
Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de