Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 31. Mai 2023
Auf der Grundlage des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) vom 31. Mai 2023 können Hinweise auf mögliche Verstöße der IHK gegen Unionsrecht per E-Mail an hinweisgebung@halle.ihk.de übermittelt werden (sog. interner Meldekanal nach § 16 Absatz 3 HinSchG). Meldungen können in mündlicher oder in Textform sowie auf Wunsch in persönlicher Weise erfolgen.
Die IHK geht unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit jedem Hinweis nach und behandelt diesen in Verantwortung des Qualitätsmanagementbeauftragen der IHK, Herrn Frank Lehmann, nach einem festgelegten internen Verfahren unter Übermittlung von Zwischenständen und dem Endergebnis, sofern adressierbare Kontaktdaten verwendet worden sind. Sofern Hinweise offensichtlich keinen Verstoß gegen die im Hinweisgeberschutzgesetz benannten Regelungen zum Inhalt haben, werden diese als Beschwerde behandelt.
Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck hat der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes errichtet. Zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 werden auf der Webseite des BfJ die Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein.
Den Gesetzeswortlaut finden Sie unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO