Energieeffizienzförderung für Produktionsanlagen/-prozesse

Gewerbliche Unternehmen, die Energie einsparen und ihre Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und Prozesstechnik verbessern möchten, können dafür über das KfW-Energieeffizienzprogramm ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Was wird gefördert?
  • Investitionsmaßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 Prozent erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
    • energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
    • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
    • elektrische Antriebe, Pumpen
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
    • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung
    • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
    • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
    • Energieeffizienz und Energiemanagement in Datenzentren
    • datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung in Verbindung mit einer Treibhausgaseinsparinvestition
Wer wird gefördert?
  • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU
    • Joint Ventures mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • bei Antragstellung ist die Einsparung, die mit der Investitionsmaßnahme erreicht wird, durch das Unternehmen oder einen Energieberater zu ermitteln
  • bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgaseinsparung von mind. 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen
  • Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhauseinsparung von mind. 15 Prozent führen (gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre)
  • Erstellung eines Transformationsplans, in dem das Ziel einer 40-prozentigen Treibhausgaseinsparung innerhalb der nächsten 10 Jahre konkretisiert werden muss
    • Transformationsplan nur für große Unternehmen als Fördervoraussetzung
    • Alternativen für mittlere Unternehmen: Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung oder einer Mitgliedschaft in einem Netzwerk der IEEKN
    • kleine Unternehmen sind von der Erstellung eines Transformationsplan oder dem Nachweis einer Alternative befreit
    • für alle Antragsteller, die einen Transformationsplan erstellt haben, gilt, dass das konkret beantragte Vorhaben nicht mehr Teil des Plans sein muss
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen? Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: Dezember 2025