Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Wer in energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden investieren möchte, kann dafür einen Zuschuss oder einen Kredit erhalten. Hier finden Sie die verschiedenen Programmteile zur ”Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” bzw. zum “Klimafreundlichen Neubau (KFN)” und zur “Heizungsförderung” im Überblick:
- Einzelmaßnahmen: Wohn- und Nichtwohngebäude (BAFA)
- Sanierung: Nichtwohngebäude (KfW)
- Heizungsförderung für Unternehmen: Nichtwohngebäude (KfW)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit: Nichtwohngebäude (KfW)
- Sanierung: Wohngebäude (KfW)
- Heizungsförderung für Unternehmen: Wohngebäude (KfW)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit: Wohngebäude (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau: Nichtwohngebäude (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Nichtwohngebäude (KfW)
- Klimafreundlicher Neubau: Wohngebäude (KfW)
Einzelmaßnahmen: Wohn- und Nichtwohngebäude (BAFA)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden, wie z. B.:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
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Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Sanierung: Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, wie z. B.:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? |
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Stand: Januar 2025
Heizungsförderung für Unternehmen: Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz; zu den geförderten Maßnahmen gehören:
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Wer wird gefördert? |
Investoren, die die förderfähigen Maßnahmen umsetzen möchten; dazu gehören:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der KfW |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit: Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA nach den geltenden Förderbedingungen ab 01.01.2024 gewährt wurde
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Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber), die die förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden umsetzen möchten; dazu gehören:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? | für das geplante Vorhaben muss bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist |
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Sanierung: Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden, wie z. B.:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? |
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Stand: Januar 2025
Heizungsförderung für Unternehmen: Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz; zu den geförderten Maßnahmen gehören:
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Wer wird gefördert? |
Investoren, die die förderfähigen Maßnahmen umsetzen möchten; dazu gehören:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über das Kundenportal der KfW |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit: Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die bereits eine Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA nach den geltenden Förderbedingungen ab 01.01.2024 gewährt wurde
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Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten; dazu gehören:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? | für das geplante Vorhaben muss bereits eine zugesagte bzw. bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist |
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Klimafreundlicher Neubau: Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Nichtwohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2025 befristet |
Stand: Januar 2025
Klimafreundlicher Neubau: Wohngebäude (KfW)
Was wird gefördert? |
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Wer wird gefördert? |
Investoren (Auftraggeber des Neubaus) sowie Ersterwerber (erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten:
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Wie wird gefördert? |
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Was gilt es zu beachten? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? | Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen und Versicherungen) |
Was sollte man noch wissen? | Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet |
Stand: Januar 2025