KfW-Konsortialkredit: Nachhaltige Transformation

Eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen: Das bietet die KfW gewerblichen Unternehmen über den Konsortialkredit „Nachhaltige Transformation“. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu verringern, zu vermeiden und abzubauen.
Was wird gefördert?
  • Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen oder Ausrichtung des Geschäftsmodells an den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen:
    • Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
    • Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte; z. B. Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen, Stahl
    • Modul C – Energieversorgung: Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inkl. hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung
    • Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall: Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung inkl. Einrichtungen zur Sammlung und Verteilung; Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
    • Modul E – Transport und Speicherung von CO2: Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2 sowie unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
    • Modul F – Nachhaltige Mobilität: Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie Infrastruktur
    • Modul G – Green IT: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung technischer Mindestanforderungen in Verbindung mit einer förderfähigen Investitionsmaßnahme
Wer wird gefördert?
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • bei Auslandsvorhaben: deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland
Wie wird gefördert?
  • KfW-Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen: Risikoanteil 7,5 Mio. Euro bis max. 100 Mio. Euro
  • Finanzierung der KfW erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung
  • Risikoübernahme der KfW​
    • kann max. 50 Prozent der Finanzierung betragen,
    • darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen
  • Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Mio. Euro begrenzt
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
  • Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners
Stand: November 2024