Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneinsparung sowie der Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen investieren, bekommen finanzielle Unterstützung. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss. Höhere Fördersätze bietet zudem der Förderwettbewerb. Das Förderpaket ist offen für alle Branchen und Technologien.

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA)

Was wird gefördert?
Modul 1 – Querschnittstechnologien (nur für KMU)
  • Beschaffung hocheffizienter Anlagen/Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Austausch Bestandsanlagen)
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Beschaffung und Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie z. B. Solarkollektoranlagen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen, KWK-Anlagen
Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Erwerb und Installation von MSR/Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie Schulung
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung (nur für KMU):
  • Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch Erwerb und Installation/Montage neuer Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
    • elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    • Spritzgießmaschinen
    • Maßnahmen zur Optimierung von Biogasanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Laserschneidanlagen
    • freistehende Filtertürme zur dezentralen Luftreinigung
    • elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
    • Maschinen zur spanenden Bearbeitung
    • Kantenanleimmaschinen
    • Pelletpressen, Brikettierpressen
    • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
    • Kinoprojektoren
    • handgeführte Schweißgeräte, Lötstationen
    • Kühlmöbel für Lebensmittel
    • Solarien
Premiumförderung:
  • Änderungen an bestehenden Systemen (Bestandsoptimierung), Austausch von Bestandsanlagen (Austauschinvestitionen), Schaffung neuer Produktionskapazitäten (Erstinvestitionen) sowie Erweiterung vorhandener Produktionskapazitäten (Erweiterungsinvestition), beispielsweise:
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen
    • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
    • Energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
    • Elektrifizierung von Prozessen
  • Erstellung des erforderlichen Einsparkonzepts inkl. Umsetzungsbegleitung
Modul 5 – Transformationsplan
  • Erstellung von Transformationsplänen inkl. externer Dienstleistungen, wie z. B. Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungs- oder Messdienstleistungen
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
  • Austausch/Umrüstung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Bestandsanlagen zu Anlagen, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden (z. B.: Gabelstapler/Galvanikanlagen/Öfen)
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Maßnahme
Modul 1 (nur für KMU):
  • Zuschuss in Höhe von 20 bis 25 Prozent der Investitionsgesamtkosten
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Modul 2:
  • Zuschuss in Höhe von 40 bis 60 Prozent der Investitionsgesamtkosten
  • reduzierte Fördersätze für Biomassefeuerungsanlagen in Höhe von 20 bis 40 Prozent
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 3:
  • Zuschuss in Höhe von 25 bis 45 Prozent der Investitionsgesamtkosten
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 4:
  • 3-Stufenmodell
  • Basisförderung (nur für KMU): Zuschuss in Höhe von 10 bis 15 Prozent der Investitionsgesamtkosten
  • Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus: Zuschusshöhe und Bonus abhängig von der Unternehmensgröße und der Maßnahme
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 5:
  • Zuschuss in Höhe von 40 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • max. Förderzuschuss: 60.000 Euro
  • bei aktiver Beteiligung an einem Netzwerk der IEEKN: Erhöhung um 10 Prozent (max. 90.000 Euro)
Modul 6 (nur für KU):
  • Zuschuss in Höhe von max. 33 Prozent der Investitionsgesamtkosten
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen
  • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Modul 1 bis 4, 6) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5) online über die Antragsplattformen
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist vorerst bis 31.12.2028 befristet
Stand: September 2025

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (KfW)

Was wird gefördert?
Modul 1 – Querschnittstechnologien (nur für KMU)
  • Beschaffung hocheffizienter Anlagen/Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Austausch Bestandsanlagen)
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Beschaffung und Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie z. B. Solarkollektoranlagen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassefeuerungsanlagen, KWK-Anlagen
Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Erwerb und Installation von MSR/Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie Schulung
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Basisförderung (nur für KMU):
  • Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch Erwerb und Installation/Montage neuer Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:
    • elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
    • Spritzgießmaschinen
    • Maßnahmen zur Optimierung von Biogasanlagen
    • Lackierkabinen
    • Wasserstrahlschneidanlagen
    • Laserschneidanlagen
    • freistehende Filtertürme zur dezentralen Luftreinigung
    • elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
    • Maschinen zur spanenden Bearbeitung
    • Kantenanleimmaschinen
    • Pelletpressen, Brikettierpressen
    • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
    • Kinoprojektoren
    • handgeführte Schweißgeräte, Lötstationen
    • Kühlmöbel für Lebensmittel
    • Solarien
Premiumförderung:
  • Änderungen an bestehenden Systemen (Bestandsoptimierung), Austausch von Bestandsanlagen (Austauschinvestitionen), Schaffung neuer Produktionskapazitäten (Erstinvestitionen) sowie Erweiterung vorhandener Produktionskapazitäten (Erweiterungsinvestition), beispielsweise:
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen
    • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
    • Energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
    • Elektrifizierung von Prozessen
  • Erstellung des erforderlichen Einsparkonzepts inkl. Umsetzungsbegleitung
Modul 5 – Transformationsplan
  • Erstellung von Transformationsplänen inkl. externer Dienstleistungen, wie z. B. Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungs- oder Messdienstleistungen
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
  • Austausch/Umrüstung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Bestandsanlagen zu Anlagen, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden (z. B.: Gabelstapler/Galvanikanlagen/Öfen)
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Maßnahme
  • Kredithöchstbetrag pro Vorhaben: max. 100 Mio. Euro
Modul 1 (nur für KMU):
  • Tilgungszuschuss: 20 bis 25 Prozent
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Modul 2:
  • Tilgungszuschuss: 40 bis 60 Prozent
  • reduzierte Fördersätze für Biomassefeuerungsanlagen: 20 bis 40 Prozent
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 3:
  • Tilgungszuschuss: 25 bis 45 Prozent
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 4:
  • 3-Stufenmodell
  • Basisförderung (nur für KMU): Tilgungszuschuss in Höhe von 10 bis 15 Prozent
  • Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus: Höhe des Tilgungszuschusses abhängig von der Unternehmensgröße und der Maßnahme
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 5:
  • Tilgungszuschuss: 40 bis 60 Prozent
  • max. Förderzuschuss: 60.000 Euro
  • bei aktiver Beteiligung an einem Netzwerk der IEEKN: Erhöhung um 10 Prozent (max. 90.000 Euro)
Modul 6 (nur für KU):
  • Tilgungszuschuss in Höhe von max. 33 Prozent
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) (Modul 1 bis 4, 6) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5)
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist vorerst bis 31.12.2028 befristet
Stand: September 2025

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (VDI/VDE)

Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen sowie Prozesse zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs, insbesondere:
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zur Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen sowie der Prozessführung oder des Verfahrens
    • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
    • Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern überwiegender Einsatz für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten
    • energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
    • Einsatz erneuerbarer Energieträger anstelle fossiler Energieträger
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff
    • Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung, wie Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse, Wärmepumpen
    • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software
  • Erstellung des Einsparkonzeptes inkl. Umsetzungsbegleitung
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss für Kosten der Maßnahmen anteilig in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten (selbstgewählt)
  • Festlegung einer max. Obergrenze der Förderquote; Antragsteller entscheidet selbst, welche Förderquote er für sein Vorhaben beantragt
  • zentrales Kriterium für Förderentscheidung: je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz)
  • max. Förderung pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Amortisationszeit des Vorhabens bezogen auf die Summe der eingesparten Energie- bzw. Ressourcenkosten ohne Förderung muss mind. 4 Jahre betragen
  • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen Energieberater ist erforderlich (Unternehmen mit einem Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS können Einsparkonzept selbst erstellen)
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung (Bewerbung) erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim VDI/VDE online über die Antragsplattform; Antragsverfahren ist zweistufig
Was sollte man noch wissen?
  • es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen, Bewerber können aber kontinuierlich Anträge einreichen
  • wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden
  • zum Wettbewerb zugelassene, aber nicht berücksichtigte Vorhaben können in einer späteren Wettbewerbsrunde erneut eingereicht werden
  • Richtlinie ist bis 31.12.2028 befristet
Stand: September 2025