Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland. Im Fokus der Förderrichtlinie stehen die Dekarbonisierung sowie die CO2-Speicherung und -Nutzung.
Am 28. Februar 2025 ist der zweite Förderaufruf gestartet. Unternehmen können Projektskizzen für das Teilmodul "Investitionsvorhaben in Elektrifizierung oder zur Nutzung von Wasserstoff" bis zum 15. Mai 2025 einreichen.
Was wird gefördert?
Modul 1 – Dekarbonisierung der Industrie
  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse (AGVO)
  • Teilmodul 2: Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF)
  • Teilmodul 3: Forschung und Entwicklung von Technologien, die für förderfähige Maßnahmen der Teilmodule 1 und 2 nutzbar sind (AGVO)
Modul 2 – Anwendung/Umsetzung von CCU/CCS
  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)
  • Teilmodul 2: Innovationsvorhaben im Sinne anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (AGVO)
Wer wird gefördert?
Modul 1
  • Unternehmen und Konsortien, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben
Modul 2
  • Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit im Sinne der Carbon-Management-Strategie schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben
  • bei Innovationsvorhaben zusätzlich Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung (Zuschuss)
Modul 1
  • Teilmodul 1: Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; bis zu 50 Prozent bei einer 100-prozentigen Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen; max. 30 Mio. Euro pro Unternehmen
  • Teilmodul 2: Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierungsprojekten, bis zu 60 Prozent bei Projekten zur Umstellung auf Wasserstoff oder Brennstoffe; max. 200 Mio. Euro pro Unternehmen
  • Teilmodul 3: Zuschuss in Höhe bis zu 35 Mio. Euro für Projekte der industriellen Forschung, bis zu 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung, bis zu 8,25 Mio. Euro für Durchführbarkeitsstudien
Modul 2
  • Teilmodul 1: Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten; bis zu 25 Mio. Euro pro Projekt für Infrastruktur/Speicher und max. 30 Mio. Euro für andere Investitionskosten
  • Teilmodul 2: Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Mio. Euro für Vorhaben der industriellen Forschung, bis zu 25 Mio. Euro für Vorhaben der experimentellen Entwicklung, bis zu 8,25 Mio. Euro für Durchführbarkeitsstudien; bei gemischten Vorhaben wird das Vorhaben der Kategorie zugeordnet, deren Kosten mehr als die Hälfte der Gesamtvorhabenkosten ausmachen: Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien (Erhöhung um 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen; weitere Aufschläge bis zu einer max. Förderintensität von bis zu 80 Prozent für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Projekt muss in Deutschland umgesetzt werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • zweistufiges Antragsverfahren
  • Modul 1: Einreichung der Projektskizzen und des Antrags online beim Projektträger KEI
  • Modul 2: Einreichung der Vorhabenskizzen und des Antrags online beim Projektträger PTJ
Was sollte man noch wissen?
  • es gibt mehrere Förderaufrufe
  • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
Stand: März 2025