Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt über dieses Programm kleine und mittelständische Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung mit Zuschüssen.
Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen:
  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
    a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen
    b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs kleinen und mittleren Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen, unterstützt durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung
  • internationale Netzwerke mit mindestens vier Unternehmen aus Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen außerhalb Deutschlands und einer Netzwerkmanagementeinrichtung
Zusätzlich zum FuE-Projekt: Leistungen zur Markteinführung
  • Innovationsberatungsdienste: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind
  • innovationsunterstützende Dienstleistungen: Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM: technische Vorprojekte, Vorstudien, Tests
  • Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung: Leistungen per De-minimis-Förderung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projektes
Wer wird gefördert?
Differenziert je nach Projekt:
  • Unternehmen aller Rechtsformen, Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind sowie von mindestens sechs beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte Einrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit unter 250 Beschäftigten und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme sowie mittelständische Unternehmen unter 500 bzw. unter 1.000 Beschäftigten in Kooperation mit KMU
Wie wird gefördert?
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung
  • zuwendungsfähige Kosten (differenziert je nach Projekt und Unternehmensgröße) für
    a) Einzelprojekt: maximal 550.000 EUR
    b) Kooperationsprojekt: für Unternehmen je Teilprojekt bis 450.000 EUR, für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt bis 220.000 EUR, Zuwendungshöhe für Gesamtprojekt maximal 2,3 Mio. EUR
    c) nationale Innovationsnetzwerke: maximale Zuwendung für Netzwerkmanagement 420.000 EUR, Phase 1 nicht mehr als 180.000 EUR
    d) internationale Innovationsnetzwerke: maximale Zuwendung 520.000 EUR, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 EUR begrenzt ist
Fördersätze, bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten:
  • FuE-Projekte:
    Unternehmensgröße Einzelprojekte Kooperationsprojekte Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
    kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen 45 Prozent 55 Prozent 60 Prozent
    kleine junge Unternehmen 45 Prozent 50 Prozent 60 Prozent
    kleine Unternehmen 40 Prozent 45 Prozent 55 Prozent
    mittlere Unternehmen 35 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
    Unternehmen mit max. 499 Beschäftigten 25 Prozent 30 Prozent 40 Prozent
    Unternehmen mit max. 999 Beschäftigten (nur in Kooperation mit einem KMU) - 30 Prozent 40 Prozent
  • Management von nationalen Innovationsnetzwerken: degressive Staffelung
    Phase 1: im 1. und ggf. 2. Jahr 90 Prozent
    Phase 2: im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent, im 3. Jahr 30 Prozent und ggf. im 4. Jahr 30 Prozent
  • Management von internationalen Innovationsnetzwerken: degressive Staffelung
    Phase 1: im 1., 2. und ggf. 3. Jahr 95 Prozent
    Phase 2: im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent, im 3. und ggf. 4. Jahr 40 Prozent
  • Leistungen zur Markteinführung: 50 Prozent
Was gilt es zu beachten?
  • Durchführung der Maßnahme in Deutschland, unabhängig vom Firmensitz
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
  • Antragstellung beim jeweiligen ZIM-Projektträger
  • Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert
  • verpflichtend ist die Übersendung der ausgefüllten Formulare ausschließlich über das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers
Stand: Mai 2025