Nr. 75948

13. IHK-Forum Personalentwicklung


Das Thema "Alle Potenziale nutzen - wertvolle Erfahrungen und neue Impulse zusammenbringen" stand im Mittelpunkt des diesjährigen 13. IHK-Forums Personalentwicklung. Dabei stand der Generationenspagat im Arbeitsalltag im Mittelpunkt und es gab Strategien zum Recruiting junger Generationen sowie Tipps zum Halten älterer Mitarbeitender aus Theorie und Praxis.
Die beiden Präsentationen des Forums stehen unter "Weitere Informationen" zum Download bereit.

Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsduldung

Seit 1. März 2024 gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt. Jetzt existieren aber Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung als parallele Regelung nebeneinander.
Das neue Infopapier des Netzwerks “Unternehmen integrieren Flüchtlinge” nimmt beide Aufenthaltsstatus unter die Lupe und erklärt, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und was die Vorteile der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis sind hat das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge in einer Übersicht zusammengestellt.

Flexible Arbeitsorganisation

Wer arbeitet wann, wie und wo? Einstige Antworten auf diese Frage haben sich in den letzten Jahren insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie auf den Kopf gestellt und zu einem Umdenken geführt. Daher widmete sich das 11. IHK-Forum Personalentwicklung am 3. März 2023 dem Thema „Neue Zeiten-neue Wege: Mit flexibler Arbeitsorganisation Fachkräfte sichern“.
Dabei wurden Möglichkeiten der Arbeitsorganisation aufgezeigt und vertieft sowie die (neuen) rechtlichen Gegebenheiten in den Blick genommen, damit die Unternehmen in der IHK-Region bestmöglich ihre Fachkräfte binden können. Maike Fritzsching, IHK-Geschäftsführerin für berufliche Bildung und Fachkräftesicherung und IHK-Referentin Sandra Schröder freuten sich, mit Judith Lehr (Referentin Kompetenzzentrum Fachkräfte, Köln), Julia Greitens (CHRO-Teamleader Maximago GmbH, Dortmund) und Rechtsanwältin Beate Puplick (Dr. Puplick & Partner mdB, Dortmund) drei Expertinnen vor Ort zu haben, die im Großen Saal der IHK Einblicke und jede Menge Tipps aus Theorie und Praxis gaben. Und natürlich nutzten die rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, sich im Anschluss auszutauschen und zu vernetzen.
Die drei Präsentationen des 11. IHK-Forums Personalentwicklung sind unter “Weitere Informationen” abrufbar.


Zehn gute Gründe für eine familienfreundliche Unternehmenskultur

Familienfreundlichkeit lohnt sich, ...
  1. weil die große Mehrzahl einen qualifizierten Beruf und ein glückliches Familienleben verbinden will

  2. weil mehr Kinder für die Gesellschaft mehr Wachstum und Wohlstand bedeuten

  3. weil die deutsche Wirtschaft auf das Wissen von Männern und von Frauen als wichtigste Ressource angewiesen ist

  4. weil zufriedene Eltern in Unternehmen besser, motivierter, produktiver und konzentrierter arbeiten

  5. weil Mütter und Väter in der Familie wichtige organisatorische und soziale Fähigkeiten auch für den Beruf erwerben

  6. weil durch Familienfreundlichkeit gute Arbeitskräfte für Unternehmen gewonnen und in Unternehmen gehalten werden können

  7. weil Unternehmen durch familienfreundliche Maßnahmen Vorteile und Innovationen erreichen können

  8. weil Unternehmen als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber wahrgenommen werden

  9. weil Fortschritt auch auf den Impulsen der Nachwachsenden basiert

  10. weil Kinder die beste Investition in die Zukunft sind - für alle.

Schule - Wirtschaft

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft ist der Schlüssel für Erfolge beim Übergang in Ausbildung und Beruf. Sie trägt wesentlich dazu bei, den Arbeits- und Berufsbezug schulischer Inhalte zu erhöhen und berufliche Wirklichkeit in der Schule erlebbar zu machen. Die IHK zu Dortmund versteht sich als Partner der Schulen und unterstützt sie mit vielfältigen Angeboten.

Sachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO

Hinweis:
Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO.

Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung finden Sie hier.
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist nach § 34 a Gewerbeordnung seit dem 1. Januar 2003 der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Ab dem 1. Dezember 2016 gelten neue Gesetze zur Verschärfung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Diese führen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Zulassung und Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden und zum Erfordernis der Sachkundeprüfung für die Gewerbetreibenden und das Bewachungspersonal in bestimmten leitenden Tätigkeiten.
Die Gewerbeordnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss (§ 34 a GewO). Dies betrifft insbesondere
  • Tätigkeit als Selbstständiger
  • Gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreife)
  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (sogenannte Türsteher)
  • Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften und
  • zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Eine Übersicht über die Prüfungstermine sowie weitere Informationen für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a finden Sie in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.

Die Rechtsvorschriften, das Merkblatt über die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a sowie alle wichtigen Informationen können ebenfalls im Downloadbereich als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 – 20 Minuten pro Prüfungsteilnehmer. In der mündlichen Prüfung können bis zu fünf Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.

Schriftliche Prüfung

Seit Januar 2018 wird die Prüfung am Tablet durchgeführt!
Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Sachgebieten zu bearbeiten:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über folgende Sachgebiete*:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  2. Umgang mit Menschen,
  3. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst,
  4. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
*Anmerkungen:

zu 1: öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, zusätzlich BGB, sowie Straf- und Verfahrensrecht
zu 2: Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
zu 3: zusätzlich allgemeiner Brandschutz
zu 4: zusätzlich Einzelheiten zum Brandschutz
Schwerpunkte liegen dabei auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie im Bereich Umgang mit Menschen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent der zur vergebenden Gesamtpunkte abgeschlossen wurde.
Für Teilnehmer/-innen, die die schriftliche Prüfung am Prüfungstag bestanden haben, findet die mündliche Prüfung in der Regel eine Woche später statt (Änderungen vorbehalten).
Die mündlichen Wiederholungsprüfungen finden in der Regel am dritten Donnerstag des Monats statt (Änderungen vorbehalten).
Anmeldung zur Prüfung

Anmeldungen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO werden nur noch über unser Fortbildungs-Infocenter entgegen genommen.
Anmeldungen mit dem altbekannten Anmeldeformular können nicht mehr akzeptiert werden.

Beachten Sie bitte die beiden verschiedenen Anmeldemöglichkeiten!

Sie haben bereits Zugangsdaten für unser Fortbildungs-Infocenter erhalten und sind bereits registriert? Dann nutzen Sie bitte folgenden Link.

Sie haben noch keine Zugangsdaten für unser Fortbildungs-Infocenter erhalten? Dann nutzen Sie bitte folgenden Link.

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe kann anschließend im Bereich “Berufsauswahl” ausgewählt werden.
Sollten die Kosten durch einen Bildungsträger/eine Firma übernommen werden, kann die Kostenübernahmeerklärung im Bereich “Nachweise laden” hochgeladen werden.
Hinweis:
Prüfungsteilnehmer/-innen von anderen Kammern müssen grundsätzlich ihre Wiederholungsprüfung bei der ursprünglichen IHK fortsetzen. Die Teilnehmer/-innen können jedoch das Prüfungsverfahren neu bei der IHK zu Dortmund beginnen (schriftliche und mündliche Prüfung). Dabei wird die volle Gebühr berechnet.

Prüfungsgebühr

z. Zt. 140,00 Euro (Wiederholungsprüfung: 90,00 Euro) gem. der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) der IHK zu Dortmund.

Bei Rücktritt (Abmeldung) vor Beginn der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornierungsgebühr von 70,00 Euro erhoben.
Diese fällt auch mit einem ärztlichen Attest an.

Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme wird die gesamte Gebühr berechnet und kann nicht mehr storniert werden.

Prüfungsvorbereitung/Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Lehrgängen bei Bildungsträgern möglich. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO

Wer eine Bewachungstätigkeit ausüben will, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen. Es besteht eine Unterrichtungspflicht für Wachpersonal: Bewachungsunternehmer dürfen seit dem 1. April 1996 Wachpersonen nur dann beschäftigen, wenn diese vor Beginn der Tätigkeit auch an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben. Der Unterricht enthält insgesamt 40 Unterrichtsstunden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu auch in dem Merkblatt in unserem Downloadbereich auf dieser Seite.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Von der IHK zu Dortmund wird eine Bescheinigung über die Unterrichtung gemäß § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 5 der Gewerbeordnung nur ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem Sprachkompetenzniveau B1
  • Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
  • aktive Mitarbeit während der Unterrichtung
  • Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.

2. Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Als Nachweis ist ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Mindestanforderung) vorzulegen. Nach § 3 Absatz 2 der Bewachungsverordnung soll die IHK sich anhand von aktivem Dialog, mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen überzeugen, dass Lehrgangsinhalte verstanden wurden.
Hinweis:
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend mit der Anmeldung bei der IHK einzureichen. Ohne Nachweis kann die Anmeldung nicht erfolgen. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern (auch von deutschen Staatsbürgern).
Die Kenntnisse nach dem Sprachkompetenzniveau B1 können durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:
  • eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, soweit dieser mit mindestens Sprachniveau B1 bescheinigt wurde
  • das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
  • mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
  • Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland

3. Anmeldung zur Unterrichtung

Wichtige Information:
Bitte beachten Sie, dass für die Unterrichtungsverfahren nur noch eine Anmeldung über unser Onlineportal möglich ist. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die Teilnahmebedingungen und Zulassungsvoraussetzungen (Punkte 1. und 2.) sorgfältig durch!
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die sie innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des dort enthaltenen Links bestätigen müssen. Erst dann sind sie verbindlich angemeldet.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail Adresse sowie private Postanschrift.
Bitte laden Sie zwingend den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 hoch (siehe Punkt 2). Ohne Nachweis kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden.

4. Termine

Die Termine finden Sie in unserem Onlineportal (Link am Ende dieser Seite). Wenn dort keine Termine angezeigt werden, sind aktuell keine Termine verfügbar und es ist keine Anmeldung möglich.

5. Kosten

z. Zt. 400,00 Euro gem. der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) der IHK zu Dortmund.

Bei Rücktritt (Abmeldung) vor der Unterrichtung wird eine Stornierungsgebühr von 200,00 Euro erhoben.
Diese fällt auch mit einem ärztlichen Attest an.
Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme wird die gesamte Gebühr berechnet und kann nicht mehr storniert werden.
Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung erfolgt keine Erstattung der Gebühr in Höhe von 400,00 Euro (auch nicht wenn keine Bescheinigung ausgehändigt wird).
Die Unterrichtung muss dann erneut von vorne abgelegt werden.

Bildungsgutscheine oder Vermittlungsgutscheine können nicht angenommen werden!
Der Gebührenbescheid wird postalisch zugestellt. Die Gebühr muss spätestens bis zum, auf dem Gebührenbescheid angegebenen, Zahlungsziel bei der IHK zu Dortmund per Überweisung eingegangen sein.
Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Eine Abmeldung kann nur schriftlich erfolgen.
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Unterrichtung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet.
Um eine reibungslose Übertragung an das Bewacherregister zu ermöglichen, tragen Sie Ihre Daten bitte so ein, wie sie auf Ihrem amtlichen Ausweisdokument stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Weitere Informationen“ auf dieser Seite.

Bewachungsgewerbe

Im Bewachungsgewerbe besteht für Angestellte/Mitarbeiter eine Unterrichtungspflicht (§ 1 Bewachungsverordnung) zu den Vorschriften und Pflichten für die Ausübung des Gewerbes.
Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), übt ein Bewachungsgewerbe aus und benötigt eine behördliche Erlaubnis. Seit dem 1. April 1996 wird diese Erlaubnis nur demjenigen erteilt, der u. a. zuvor an einer 80-stündigen IHK-Unterrichtung für Unternehmer teilgenommen hat. Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung der Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, wenn diese ebenfalls vor Beginn der Tätigkeit an einer 40-stündigen Unterrichtung bei der IHK für Personal teilgenommen haben.
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Seit 2003 müssen nach § 34 a Gewerbeordnung Unternehmer und deren Personal, wenn sie
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. "Citystreife")
  • Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandels- bzw. Kaufhausdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von Discotheken (z. B. "Türsteher")
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
durchführen wollen, eine entsprechende Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.
In der Sachkundeprüfung sind die Kenntnisse dieser Tätigkeiten notwendigen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung nachzuweisen (siehe Rahmenstoffplan). Die Prüfungsinhalte werden nach einer bestandenen 120-minütigen programmierten schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice) in einer 15-minütigen mündlichen Prüfung nachgewiesen (§ 7 Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe).
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit bestimmten Berufsabschlüssen
(z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Gepr. Werkschutzfachkraft, Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit sowie Laufbahnprüfungen für den mindestens mittleren Polizeivollzugsdienst, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei und Feldjäger in der Bundeswehr) (§ 5 Bewachungsverordnung).
Weitere Informationen sowie Termine für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe und die Vorbereitungslehrgänge auf die Sachkundeprüfung finden Sie hier.

Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

IHK prüft Versicherungsvermittler und -berater

Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, bedarf seit dem 22. Mai 2007 einer besonderen Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bilden das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006, das am 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 erlassen wurde.

Informationen und Anmeldung

Gebühren für die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK

Der Gebührentarif der IHK zu Dortmund sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung derzeit folgende Gebührentatbestände vor:​
Gebühr der Prüfung: 370,00 €
Gebühr bei Stornierung der Prüfung: 170,00 €
Gebühr bei Wiederholung der praktischen Prüfung: 230,00 €
Gebühr bei Wiederholung der gesamten Prüfung: 370,00 €
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtantritt der Prüfung ohne vorherige Abmeldung, die volle Prüfungsgebühr erhoben wird.

Prüfungstermine 2025 der IHK zu Dortmund

  • 11. September 2025
  • 9. Oktober 2025
  • 13. November 2025

Prüfungstermine 2026 der IHK zu Dortmund

  • 15. Januar 2026
  • 12. März 2026
  • 9. April 2026
  • 11. Juni 2026
  • 9. Juli 2026
  • 10. September 2026
  • 8. Oktober 2026
  • 12. November 2026
Die praktischen Prüfungen finden in der Regel am Donnerstag, Freitag oder Samstag der selben Woche statt.

Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann online vorgenommen werden.

Beratungsprogramm „FamUnDo“

Familie ist Chefsache – Beratungsprogramm zur wirtschaftlichen Stärkung von Unternehmen durch strategische Personalentwicklung
„FamUnDo - Familie ist Chefsache” - unter diesem Motto steht ein Beratungsprogramm zur wirtschaftlichen Stärkung von Unternehmen durch strategische Personalentwicklung. Ziel des Projektes ist es, den Unternehmen Maßnahmen zur optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufzuzeigen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. So können sie langfristig die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Wettbewerbsfähigkeit sichern.
FamUnDo steht für „Familienbewusste Unternehmen in Dortmund”. Das Beratungsprogramm beinhaltet eine Workshop-Reihe, individuelle Beratung im Betrieb, begleitende Öffentlichkeitsarbeit, eine Prüfung und die Auszeichnung zum familienbewussten Betrieb.
Insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel profitieren die Betriebe von geringerer Fluktuation ihrer Beschäftigten, höheren Rückkehrquoten aus der Elternzeit, geringeren Fehlzeiten und von höherer Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft.
FamUnDo ist ein Angebot der Kooperationspartner Familien-Projekt Dortmund, IHK zu Dortmund, Handwerkskammer Dortmund unter Federführung der Wirtschaftsförderung Dortmund. Die Unternehmen werden von einem externen Büro beraten.

Fortbildungsprüfungen

Die IHK zu Dortmund führt als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Fortbildungsprüfungen für kaufmännische und gewerbliche Berufe durch. Hinzu kommen Fremdsprachenprüfungen, Zusatzqualifikationen und Sachkundeprüfungen. Sie beruft Prüfungsausschüsse, sorgt für die Erstellung der Prüfungsaufgaben und organisiert den Prüfungsablauf. Ein spezieller Wegweiser hilft bei der Orientierung.

Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen - VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen.

Jahr für Jahr brechen eine nicht unerhebliche Zahl von Jugendlichen ihre Ausbildung ab. Gründe dafür, dass Jugendliche das Handtuch werfen, gibt es viele: Häufig sind es Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, in der Berufsschule oder im persönlichen Umfeld, die eine erfolgreiche Ausbildung verhindern. Abbrüche können vielfach für Jugendliche zu unnötigen Warteschleifen und Problemen bei der Fortsetzung einer Ausbildung führen. Auch für die Unternehmen ist ein Ausbildungsabbruch meist mit Problemen verbunden. So müssen die freigewordene Ausbildungsplätze mühsam und mit hohem Zeit- und Kostenaufwand nachbesetzt werden, oder sie bleiben sogar gänzlich unbesetzt.
Die Ausbildungsabbrüche zu reduzieren und Ausbildungsverläufe zu optimieren ist Ziel der Initiative "VerAplus – Verbesserung von Ausbildungserfolgen" des Senior Expert Service (SES).
Sogenannte SES-Ausbildungsbegleitende, allesamt Lebens- und berufserfahrene Fachkräfte, stehen den jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite und machen sie fit für den Beruf.
Wie die Initiative funktioniert, wie die SES-Ausbildungsbegleitenden angefordert werden können und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von VerAplus unter

Lokale Bündnisse im Westfälischen Ruhrgebiet

Die Lokalen Bündnisse für Familie sind Netzwerke von Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Rund 300 Bündnisse arbeiten bundesweit daran, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor Ort unterstützend zu begleiten. Dank der Entwicklung neuer Projekte und der Bündelung bestehender Beratungsangebote werden familienfreundliche Arbeits- und Lebensbedingungen geschaffen oder ausgebaut. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wurde im Jahr 2004 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen.
Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund gibt es derzeit sieben Lokale Bündnisse für Familie:
  • Dortmund
  • Fröndenberg/Ruhr
  • Hamm
  • Kamen
  • Kreis Unna
  • Schwerte
  • Werne
Informationen zu den jeweiligen Bündnissen sind unter www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de abrufbar.

Familienfreundliche Stadt Hamm

Service für Hammer Betriebe: Familienbüro für Neubürger
Das Familienbüro der Stadt Hamm bietet einen besonderen Service für Unternehmen: Für neue Mitarbeiter, die nach Hamm umziehen, steht das Familienbüro als Lotse mit Rat und Tat zur Seite. Das Büro vermittelt zentral die wichtigsten Anlaufstellen für die unterschiedlichsten Anliegen. So können Neubürger per Fragebogen zum Beispiel Hilfe bei der Suche nach einem Kindergartenplatz, einer Schule, einer Immobilie oder einem Freizeitangebot anfordern.
Der Service ist ein Baustein des bei der Stadt Hamm existierenden strategischen Leitprojektes „Familienfreundliche Stadt Hamm - Allianz für Familie und Kinder”. In Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer, dem Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland, dem Unternehmensverband Westfalen-Mitte, der Kreishandwerkerschaft sowie der Wirtschaftsförderung Hamm, wurde dieses Serviceangebot vom Familienbüro entwickelt.
Familienbüro
Theodor-Heuss-Platz 12
Innenhof Nr. 7
59065 Hamm
Hotline: 02381/ 17 63 63 oder
Email: familienfreundlich@stadt.hamm.de

Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen NRW – Unterwegs für „Kein Abschluss ohne Anschluss“

Ausbildung? Studium? Oder Duales Studium? – Das sind hier die Fragen! Das zunehmend unüberschaubar gewordene Angebot an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten macht die Entscheidung für künftige Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Blick auf die eigene berufliche Zukunft nicht leicht. Bedingt durch mangelnde Kenntnis und unzureichende Informationsbeschaffung können häufig Fehlentscheidungen eine schwerwiegende, aber vermeidbare Folge sein.
In Zeiten, in denen viele Unternehmen händeringend nach motivierten Nachwuchskräften suchen und diese an sich binden möchten, gilt es Abbruchquoten bei Ausbildungs- und Studiengängen möglichst gering zu halten. Dabei sind eine umfassende schulische berufliche Orientierung sowie die Herstellung frühzeitiger Kontakte zwischen Wirtschaft und Jugendlichen in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Einen Beitrag, diese Ziele zu erreichen, leistet das Projekt Ausbildungsbotschafter und Ausbildungsbotschafterinnen NRWUnterwegs für „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Insbesondere sollen das Interesse an einer betrieblichen Ausbildung oder einem dualen Studium bei Schülerinnen und Schülern geweckt, die Attraktivität des dualen Systems gesteigert und der Ausbildungsmarkt stabilisiert werden.
Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende und dual Studierende aus unterschiedlichsten Berufen, die Schülerinnen und Schülern allgemein -und berufsbildender Schulen persönliche Einblicke in ihr Leben geben. Die Auszubildenden und Studierenden sprechen dabei nicht nur über ihre Aufgaben und Tätigkeiten sondern berichten insbesondere auch über persönliche Erfahrungen und Herausforderungen sowie über eigene Zukunftspläne. Außerdem beantworten sie in ungezwungener Atmosphäre individuelle Fragen der Schülerinnen und Schüler. Informiert werden sowohl Mittelstufen- als auch Oberstufenschüler (Jahrgänge 9-13). Die Koordination der Schulbesuche erfolgt über die IHK in enger Abstimmung mit Unternehmen und Schulen.
Möchte sich Ihr Unternehmen bei der Berufsorientierung von jungen Menschen engagieren und im Rahmen einer „Win-Win-Situation“ gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten?
Sind Sie als Schule daran interessiert, Ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer „Unter-uns“-Atmosphäre vielschichtige und unbekannte Einblicke in die Welt dualer Ausbildungs- und Studiengänge und den mit ihr verbundenen Karriereperspektiven zu geben?
Dann bietet sich mit dem Einsatz von "Ausbildungsbotschaftern" als authentischen Vorbildern die Chance, Berufsorientierung auf Augenhöhe anzubieten – glaubwürdig und überzeugend. Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Flyer.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Tobias Rau.

Passgenaue Besetzung freier Ausbildungsstellen

Das Programm  - Passgenaue Besetzung - Unterstützung bei der Passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Unternehmen stehen angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung bei der Versorgung mit Fachkräften vor besonderen Herausforderungen. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen verfügen manchmal nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen zur Gewinnung von geeigneten Bewerber/-innen. Des Weiteren verfügt diese Unternehmensgruppe meist über weniger Erfahrung bei der Rekrutierung und ist seltener überregional bekannt. Ein weiterer Grund für die fehlende Bewerberauswahl liegt darin, dass sich Jugendliche bei ihrer Berufswahl nicht selten auf nur wenige bekannte Berufe konzentrieren oder nicht den Anforderungen der Betriebe entsprechen. Die Folgen sind:
  • der Verlust von Ausbildungsbetrieben, da diese sich nicht Jahr für Jahr vergeblich um Bewerber/innen bemühen möchten,
  • eine sinkende Ausbildungsqualität durch den Verlust an Ausbildungserfahrung,
  • eine Verschlechterung der Unternehmenssituation, da aufgrund von fehlenden Fachkräften Wachstumschancen nicht realisiert werden können.
Die IHK zu Dortmund bietet hier mit dem Projekt "Passgenaue Besetzung- Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland“ Vermittlungsservice für Ausbildungsbetriebe zur Unterstützung bei der Besetzung von freien Ausbildungsstellen an.
Ziele:
Besetzung offener Ausbildungsplätze:
Für offene Ausbildungsstellen, die vor allem kleine und mittelständische Betriebe aus eigener Kraft heraus nicht besetzen können, sollen qualifizierte Bewerber/innen - aus der Kernzielgruppe der unvermittelten Jugendlichen und Schülerinnen und Schülern der Abgangsschulklassen - gefunden werden.
Information:
Gleichzeitig wird die Botschaft an Jugendliche transportiert, dass gerade in Branchen, die nicht überlaufen sind und offene Stellen haben, hervorragende Beschäftigungs- und Karrierechancen bestehen.
Akquise:
Zusätzliche Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze sollen bei weiteren Betrieben erschlossen werden.
Vermittlung von EQ:
Akquise und Vermittlung von Einstiegsqualifizierungsplätzen für Jugendliche (EQ) gehören ebenfalls zu den Zielen des Projektes.
Begleitung:
Die IHK-Fachkraft dient den klein- und mittelständischen Betrieben als erste Anlaufstelle bei Fragen oder auftretenden Problemen und leiten diese bei Bedarf an einen entsprechenden Ansprechpartner/Experten weiter.
Vermittlung:
Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse der Betriebe, die keine Auszubildenden finden. Zu den Projektmaßnahmen gehört das Erstellen von Anforderungsprofilen an künftige Auszubildende in Abstimmung mit den Betrieben. In Anlehnung an diese Profile suchen die Fachkräfte der IHK in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und im Kontakt mit Schulen und anderen Organisationen qualifizierte Jugendliche.
Im Sinne der Akquise steht der persönliche Kontakt zu den Betrieben und den Jugendlichen im Mittelpunkt. Den Betrieben wird somit die Chance auf Qualifizierung ihres eigenen Fachkräftenachwuchses eröffnet.
Erschließen von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen:
Durch den persönlichen Kontakt sollen insbesondere zusätzliche Ausbildungsplätze, aber auch Praktikumsplätze erschlossen werden.
Beratung:
Die Fachkraft berät Jugendliche über Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten, informiert in Schulen über Berufe und Branchen, trifft eine Vorauswahl von Bewerber/innen und vermittelt diese in die Betriebe.
Weitere Informationen - insbesondere zu den Fördermittelgebern - unter: 
Das Programm Passgenaue Besetzung - Unterstützung bei der Passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
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Abschlussprüfung Metallberufe

In den Ausbildungsverordnungen der industriell-technischen Metallberufe ist das sogenannte Variantenmodell verankert. Der Ausbildungsbetrieb hat demnach das Wahlrecht, ob seine Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische Arbeitsaufgabe durchführen sollen.
Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern erarbeitete Handreichung gibt den Betrieben, Ausbildenden und Prüfenden Antworten auf offene Fragen. In der Handreichung werden
  • die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten beschrieben,
  • Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell gegeben,
  • Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche Aufträge darstellt und
  • mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.

Betrieblicher Auftrag: Antrag und Genehmigung

Der Betriebliche Auftrag ist ein konkreter Auftrag aus dem Einsatzgebiet der Auszubildenden.
Gefordert ist kein speziell für die Prüfung konstruiertes „Projekt“, sondern das originäre berufliche Handeln im betrieblichen Alltag. Der Betriebliche Auftrag muss so angelegt sein, dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten Qualifikationen angesprochen werden können und sich über praxisbezogene Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung erschließen lassen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen (“Antrag”). Die Prüfung, ob ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird mit einer Entscheidungshilfe zum betrieblichen Auftrag (“Entscheidungsmatrix”) vorgenommen. Die Entscheidungshilfe ist zwingend notwendig und gehört als Anlage zum Antrag. Vorlagen finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Ein Antrag kann vom Prüfungsausschuss nicht nur genehmigt, sondern auch mit einer Auflage genehmigt oder abgelehnt werden. Auflagen müssen bei der Durchführung des Betrieblichen Auftrags berücksichtigt werden. Bei Ablehnung muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sobald der Antrag genehmigt ist können die Prüflinge mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrags beginnen. Die Durchführung wird mit der Erstellung von praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert, die dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf das Fachgespräch zur Verfügung gestellt werden. Die Fachgespräche werden auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt, nur das Fachgespräch wird bewertet!

Die Fristen für die Antragstellung sowie die Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen (“Dokumentation”) finden Sie im Zeitplan unter “Weitere Informationen”.