Informationen zur Variantenwahl

Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag der dreieinhalb jährigen Metallberufe werden die sog. prozessrelevanten Qualifikationen bewertet. Es steht somit die Qualität des Organisierens und Durchführens eines Arbeitsauftrages mit der Interaktion im betrieblichen und organisatorischen Umfeld der Fachkräfte sowie in den Geschäftsprozessen und des Qualitätsmanagements im Vordergrund. Für die Umsetzung in der Prüfung werden zwei Varianten angeboten.

Allgemeine Hinweise

Die Auswahl der Prüfungsvariante betrifft nur die Abschlussprüfung Teil 2 in den Berufen Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 fragen wir die geplante Variante unverbindlich ab, mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 muss die Variante verbindlich gewählt werden. Zudem bitten wir Sie mit der Anmeldung um die Nennung des Einsatzgebiets lt. Ausbildungsverordnung. Die Auswahl ist dann verbindlich und kann nachträglich nicht geändert werden. Bei Unsicherheiten melden Sie sich bitte vor Abgabe der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 bei uns.

Variante 1: betrieblicher Auftrag

Variante 1 ist ein betrieblicher Auftrag, der mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert wird. Je nach Beruf und Vorgabe der entsprechenden Ausbildungsverordnung liegt die Dauer des Auftrags zwischen 15 und 21 Stunden (bitte jeweilige Ausbildungsverordnung beachten). Auf Grundlage der Unterlagen wird anschließend ein Fachgespräch von 30 Minuten geführt, in dem die prozessrelevanten Qualifikationen der Auftragsdurchführung bewertet werden. Es handelt sich bei dem Betrieblichen Auftrag um einen echten und konkreten Auftrag (nicht konstruiert) aus dem Einsatzgebiet des Prüflings. Dieser muss so angelegt sein, dass die vom Prüflingsteilnehmer geforderten prozessrelevanten Qualifikationen angesprochen werden können und sich über die praxisbezogenen Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung erschließen lassen. Dem Prüfungsausschuss ist vor dessen Durchführung die Aufgabenstellung einschließlich des Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach dessen Zustimmung darf die Durchführung begonnen werden. Eine persönliche Erklärung zur selbstständigen Durchführung muss den auftragsbezogenen Unterlagen („Dokumentation“) beigefügt werden.
Die Anlagen-, Industrie- und Zerspanungsmechaniker geben die Anträge und auftragsbezogenen Unterlagen aktuell über das Portal CIC-APrOS ab und erhalten bei entsprechender Auswahl rechtzeitig Zugangsdaten. Die Konstruktions- und Werkzeugmechaniker geben die Anträge aktuell in Papierform ab, Vorlagen dazu und Entscheidungshilfen für alle Berufe finden Sie hier.

Variante 2: praktische Aufgabe

Variante 2 ist eine praktische Aufgabe, die mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentiert und über die ein begleitendes Fachgespräch von gut 20 Minuten geführt wird. Die Höchstdauer der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (incl. Dokumentation) beträgt insgesamt 14 bzw. 18 Stunden. Die Durchführung der praktischen Aufgabe im Beisein des Prüfungsausschusses selbst beträgt 7 bzw. 6 Stunden. Durch Beobachtungen der Durchführung, Sichtung der aufgabenspezifischen Unterlagen und durch das Fachgespräch werden die prozessrelevanten Kompetenzen bewertet. Die praktischen Aufgaben werden von einem überregionalen Aufgabenerstellungsausschuss der PAL erarbeitet. Die Durchführung findet je nach Beruf im eigenen Ausbildungsbetrieb oder in einer zentralen Werkstatt statt. Informationen zu den Prüfungen und die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb finden Sie auf der Seite der PAL.