Versicherungsvermittler
Für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ergeben sich seit 2007 viele Neuerungen. Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der Versicherungsvermittlung um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren sowie die Durchführung von Sachkundeprüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern.
Antragsformulare Versicherungsvermittler
Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
IHK zu Dortmund nimmt regelmäßig Prüfungen ab. Anmeldungen sind hier möglich.
Informationspflichten des Versicherungsvermittlers/ -beraters
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurden umfassende Informations-, Mitteilungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten gesetzlich verabschiedet. Diese sind seit dem 22. Mai 2007 von den Versicherungsvermittlern/ -beratern im Kontakt mit den Kunden zu beachten.
Schlichtungsstellen nach § 42k VVG/Versicherungsombudsmann
Kontaktadressen zu anerkannten Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern.