Gesetzliche Regelungen für das Gastgewerbe

Die amtliche Plattform zur Veöffentlichung gravierender Hygienemängel in Hessen wird von den hessischen Industrie- und Handelskammern kritisch gesehen. Wir geben Unternehmen einen Überblick über die rechtliche Grundlage und Hinweise, wie sie vorgehen können, wenn ihnen eine Veröffentlichung von amtlicher Seite oder durch die Privatplattform "Topf Secret" droht.

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, sich und ihre Mitarbeiter durch verschiedene Schulungen in Sachen Hygiene und Lebensmittelsicherheit auf dem Laufenden zu halten.

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen. Sie richtet sich also an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, an Lagerei- und Speditionsunternehmen, den Groß- und Einzelhandel, ambulanten Handel, die Gastronomie sowie Betriebe für Gemeinschaftsverpflegung.

Die Getränkeschankanlagenverordnung wurde zwar Anfang 2003 abgeschafft, dennoch muss eine Vielzahl von Regeln in der betrieblichen Praxis beachtet werden. Neben der Betriebssicherheit gilt es, insbesondere die Hygiene zu gewährleisten.

Unternehmer, die Lebensmittel in den Verkehr bringen, müssen die Vorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) beachten. Das Ziel der Verordnung ist, die Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft des Produkts zu informieren.

Die Entsorgung von Speiseabfällen ist gesetzlich streng geregelt. Wie Sie richtig entsorgen und welche möglichen Entsorgungsfirmen und Ansprechpartner es gibt, lesen Sie hier.

Wir informieren darüber, was sich für den Einsatz von elektronischen Kassensystemen geändert hat, welche technischen Erweiterungen erforderlich sind und wie mit der offenen Ladenkasse verfahren wird.

In hessischen Gaststätten ist das Rauchen prinzipiell untersagt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber Ausnahmeregelungen.

Im Jugendschutzgesetz gab es mit Wirkung zum 14. Mai 2024 kleine Änderungen im Wortlaut. Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Wir haben Ihnen einen aktualisierten Pflichtaushang des Gesetzes zum Download bereitgestellt.

Aus der aktuell gültigen Rechtslage sind neue oder baulich wesentlich veränderte Gaststätten mit Alkoholausschank dazu verpflichtet, Toilettenanlagen bereitzustellen. Die hessischen Industrie- und Handelskammern haben ein Merkblatt zur Toilettenpflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank veröffentlicht.

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.

Vom Hessischen Gaststättengesetz und der Gewerbeordnung über Jugend- und Nichtraucherschutz, Toiletten- oder Mehrwegpflicht bis hin zu GEMA-Gebühren und gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Wir haben die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für das Gastgewerbe in einer Übersicht für Sie zusammengefasst.