Wissenswertes zu Reisesicherungsfondsgesetz, Rücktrittsrecht & Co.

Infoblätter zum Reiserecht

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten. Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Infoblätter mit Stand Sommer 2024

Die DIHK hat die Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Die rechtlichen Grundlagen sind weiterhin das dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl L 326 vom 11. Dezember 2015, Seite 1) und das Reisesicherungsfondsgesetz vom 25. Juni 2021.
Hier finden Sie:
Nach wie vor gültig ist das