Die EU Deforestation Regulation (EUDR) sieht vor, dass Unternehmen die Herkunft vieler Rohstoffe und Produkte dokumentieren sowie deren Unbedenklichkeit attestieren müssen. Ihr Ziel: Um dem weltweiten Verlust von Waldgebieten entgegenzuwirken, sollen künftig die Einfuhr von und der Handel mit Produkten verhindert werden, die in Verbindung zu Entwaldung oder Waldschädigung stehen. Konkret sind das Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und daraus hergestellte Erzeugnisse, also etwa Leder, Schokolade, Zeitungen oder Möbel. Nun soll die Umsetzungsfrist erneut wegen technischer Schwierigkeiten verschoben werden, so der Stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe Ende September. Noch ist der Aufschub nicht beschlossen, doch aus Sicht der Wirtschaft sei er „richtig und überfällig“, kommentiert Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Jedoch nicht nur wegen der IT-Probleme.
Wirtschaft befürchtet empfindliche Folgen für Wettbewerbsfähigkeit
Auch die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Ulm haben ihre Mitgliedsunternehmen befragt und deren zahlreiche Vorschläge und Kommentare an die DIHK weitergegeben. Diese hatte konkrete Vorschläge unterbreitet, wie sich die EUDR wirtschaftstauglich gestalten ließe. Die Verschiebung des Geltungsbeginns stand dabei an erster Stelle
Konkrete Vorschläge für die Umsetzung
Es gelte nach wie vor die Verordnung grundlegend nachzubessern, so Treier. Die DIHK empfiehlt, eine Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne nennenswertes Entwaldungsrisiko einzuführen, ein Testjahr ohne Sanktionen, De-minimis-Schwellen für geringe Mengen sowie eine frühzeitige und kontinuierliche Folgenabschätzung zu etablieren. Nicht zuletzt sollte ein einziger Nachweis über die legale, entwaldungsfreie Erzeugung in der Wertschöpfungskette genügen und eine Alternative zur bislang nicht praxistauglichen Geolokalisierungspflicht zugelassen werden.
WAB