Nachhaltigkeit - 12.03.2026

CBAM: Zulassung als Anmelder beantragen

CBAM in der Regelphase: Unternehmen, die größere Mengen CBAM-pflichtiger Waren aus Drittstaaten importieren, benötigen künftig den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Wer den Antrag bis zum 31. März 2026 stellt, kann während der behördlichen Prüfung weiterhin importieren.

CBAM Regelphase

Seit dem 1. Januar 2026 gilt CBAM in der Regelphase. Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren pro Kalenderjahr aus Drittländern importieren, benötigen dafür den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Ohne diese Zulassung sind Importe im Jahr 2026 grundsätzlich auf maximal 50 Tonnen begrenzt; für Strom und Wasserstoff ist die Zulassung unabhängig von der Menge erforderlich. Wer oberhalb der Schwelle importiert, muss sich in der Regelphase auch auf die Abgabe von CBAM-Erklärungen sowie den Erwerb von CBAM-Zertifikaten einstellen.

Wichtig für betroffene Unternehmen

Der Antrag auf Zulassung kann noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden. Wer den Antrag fristgerecht einreicht, darf bis zur Entscheidung der Behörden weiterhin importieren und kann sich dann auf die vergebene Antragsnummer beziehen.
Welche Waren konkret unter CBAM fallen, welche Pflichten Unternehmen seit 2026 erfüllen müssen und wie die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragt wird, erläutern wir im Detail in unserem kommenden IHK-Spezial-Webinar.

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