Energie - 27.05.2026
Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
Bayern will sein Klimaschutzgesetz stärker an den Klimazielen des Bundes ausrichten. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige bayerische Klimaneutralitätsziel bis 2040 neu auszurichten und künftig stärker am derzeitigen Bundesziel der Klimaneutralität bis 2045 zu orientieren.
Klimaziel soll an Bundesrecht gekoppelt werden
Bayern plant eine Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige bayerische Klimaneutralitätsziel bis 2040 neu zu fassen und die Zielsystematik künftig stärker am Bundes-Klimaschutzgesetz auszurichten. Maßgeblich wäre damit das nationale Klimaneutralitätsziel, das derzeit 2045 vorsieht. Bayern soll weiterhin einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen leisten und anstreben, dass die Treibhausgasemissionen je Einwohner in den jeweiligen Zieljahren unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen.
Diese stärkere Synchronisierung ist aus Sicht der IHK Schwaben ein erster Schritt in die richtige Richtung. Klimaschutz kann nur dann erfolgreich sein, wenn Ziele realistisch erreichbar, politisch abgestimmt und für Unternehmen verlässlich planbar sind.
Klimaschutz braucht Wettbewerbsfähigkeit
Der Gesetzentwurf greift den Gedanken einer stärkeren Verbindung zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Technologieoffenheit und bezahlbaren Energiepreisen teilweise auf. Er erkennt an, dass viele zentrale Stellschrauben in Bereichen wie Energieversorgung, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft auf Bundesebene liegen und ein eigenständiges Vorziehen der Klimaneutralität einzelner Länder nur eingeschränkt umsetzbar ist. Bayern setzt damit ein wichtiges Signal für mehr Realismus in der Klimapolitik.
Klimaanpassung wird verbindlicher geregelt
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Klimaanpassung. Hintergrund ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, das die Länder verpflichtet, öffentliche Stellen für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten zu bestimmen. Bayern will diese Aufgabe künftig bei den Regierungen bündeln. Sie sollen für die Gebiete der kreisfreien Gemeinden und Landkreise entsprechende Konzepte erstellen.
Inhalte dieser Klimaanpassungskonzepte sind unter anderem Klimadaten, eine Klimarisikoanalyse, eine übergeordnete Gesamtstrategie und ein Maßnahmenkatalog. Dabei geht es insbesondere um Vorsorge gegen extreme Hitze, Dürre und Starkregen. Bereits bestehende Konzepte können berücksichtigt werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen. Die Regelungen zu den Klimaanpassungskonzepten sollen erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten, damit Kommunen begonnene Arbeiten bis Ende 2027 abschließen können.
Für Unternehmen entstehen daraus zunächst keine unmittelbaren Pflichten. Mittelbar können die Konzepte aber für Standortentscheidungen, Gewerbeflächen, Infrastruktur, Hochwasser- und Hitzeschutz sowie betriebliche Vorsorge relevant werden.
Digitale Abgabe von Kehrbuchdaten
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen zur Nutzung sogenannter Kehrbuchdaten. Diese Daten werden bisher von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erhoben. Künftig soll das Landesamt für Statistik bestimmte Kehrbuchdaten auf Anfrage öffentlicher Stellen übermitteln dürfen, wenn dies zum Schutz vor Luft-, Boden- oder Gewässerverschmutzung oder zur Sicherstellung der Gasversorgung erforderlich ist.
Damit soll die bisherige Praxis ersetzt werden, bei der öffentliche Stellen, etwa Kreisverwaltungsbehörden, Daten einzeln bei mehreren Bezirksschornsteinfegern abfragen mussten.
