Umwelt - 27.01.2026
Umwelt und Nachhaltigkeit: Gesetzesänderungen 2026 im Überblick
Neue Regeln, neue Pflichten – aber auch neue Chancen: Im neuen Jahr ändern sich zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die den Arbeitsalltag von Unternehmen beeinflussen. Während einige Neuerungen für Entlastung sorgen, bringen andere zusätzlichen Aufwand mit sich. Der Überblick zeigt was wichtig wird und wo Unternehmen frühzeitig handeln sollten.
CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Mehr Klimaschutz an der Grenze: Mit dem neuen CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) will die EU verhindern, dass emissionsintensive Produktionen ins Ausland abwandern. Am 1. Januar 2026 begann die Regelphase für Importe von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff, was für viele Unternehmen Entwarnung bedeutet. Unternehmen müssen sich meist nur als „zugelassener CBAM-Anmelder“ registrieren, wenn sie über 50 t/Jahr an CBAM-Waren importieren. Strom und Wasserstoff sind davon aber unabhängig immer betroffen. Wer über der Schwelle liegt muss zudem CBAM Zertifikate kaufen, dies ist aber erst ab Februar 2027 rückwirkend für 2026 möglich. Außerdem wurde die Frist zur jährlichen CBAM-Erklärungsabgabe von Mai auf September verschoben.
Am 17. März 2026 bieten wir zu diesem Thema auch ein Webinar an:
IHK Spezial Webinar: CBAM kompakt: Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen für Unternehmen
IHK Spezial Webinar: CBAM kompakt: Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen für Unternehmen
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS)
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Anpassungen noch offiziell vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Als Teil des Nachhaltigkeits-Omnibusses sollen künftig nur noch sehr große Unternehmen, mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz und über 1.000 Beschäftigten berichtspflichtig sein. Zudem soll ein EU-weites digitales Portal die Berichterstattung erleichtern.
Passend dazu soll auch die Berichtsstandards ESRS entschlackt werden. Geplant sind eine klarere Struktur, eine einfachere doppelte Wesentlichkeitsanalyse und vor allem rund 61 Prozent weniger verpflichtende Datenpunkte, ergänzt um zahlreiche Erleichterungen und Übergangsregeln. Nach Abschluss der Prüfung beabsichtigt die Kommission die neuen ESRS als delegierte Verordnung zu erlassen – dann werden sie für CSRD-pflichtige Unternehmen verbindlich.
Am 5. März 2026 bieten wir zum Thema EU-Omnibus auch ein Webinar an:
IHK Spezial Webinar: Nachhaltigkeit für KMUs: Pflicht, Kür oder strategischer Faktor nach dem EU-Omnibus
IHK Spezial Webinar: Nachhaltigkeit für KMUs: Pflicht, Kür oder strategischer Faktor nach dem EU-Omnibus
Umweltclaims
Schluss mit grünen Worthülsen: Mit der neuen Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)-Richtlinie und der anstehenden Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zieht die EU die Zügel bei Umweltaussagen deutlich an. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar erklärt, überprüfbar und belastbar belegt sind. Reine Kompensationsversprechen oder selbst gebastelte Nachhaltigkeitssiegel haben ausgedient. Die Nachweise müssen direkt oder per QR-Code abrufbar sein. Spätestens ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln – wer dann noch ungenau wirbt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Am 27. April 2026 bieten wir zu diesem Thema auch ein Webinar an:
IHK Spezial Webinar: Greenwashing ade: Was mit der neuen EMPCO Richtlinie zu beachten ist
IHK Spezial Webinar: Greenwashing ade: Was mit der neuen EMPCO Richtlinie zu beachten ist
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bis Sommer 2026 werden Verpackungen künftig deutlich strenger reguliert. Betroffen sind nahezu alle, die Verpackungen herstellen, nutzen oder vertreiben – vom produzierenden Betrieb über den Handel bis zu Online-Plattformen. Kern ist die erweiterte Herstellerverantwortung zur Stärkung einer Kreislaufwirtschaft, was aber auch mit erhöhtem Aufwand durch steigende Anforderungen verbunden ist: höhere Recyclingquoten, neue Registrierungs- und Nachweispflichten sowie zusätzliche Beiträge zur Abfallvermeidung. Wer frühzeitig reagiert, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern, bei zu langem Abwarten drohen auch Bußgelder und Verkaufsverbote.
Recht auf Reparatur
Neben den Verpackungsregulierungen geht die EU mit dem Recht auf Reparatur noch einen weiteren Schritt Richtung Kreislaufwirtschaft. Nach dem Umsetzen der Richtlinie bis Juli 2026 sollen Hersteller bestimmter Produktgruppen – von Smartphones über Haushaltsgeräte bis zu batteriebetriebenen Fahrzeugen –Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen ermöglichen. Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen verfügbar sein, unverhältnismäßige technische Reparaturhürden sind künftig unzulässig. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, wie reparaturfreundlich Produkte und Prozesse sind.
