Nachhaltigkeit
PPWR: Rückmeldung Herstellerregister
Die EU-Kommission will die Meldung von Verpackungsmengen in nationalen Herstellerregistern vereinheitlichen. Unternehmen können jetzt noch zum aktuellen Entwurf Rückmeldung geben.
Hersteller laut PPWR
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Hersteller die erweiterten Herstellerverantwortung zu tragen. Dazu gehört die Registrierung in nationalen Herstellerregistern. Die Kommission hat nun einen Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes für gemeinsame Meldeformate veröffentlicht.
Die EU-Verpackungsverordnung sieht weiterhin nationale Herstellerregister vor. Ein zentrales EU-Register entsteht nach dem Entwurf nicht. Vereinheitlicht werden sollen vor allem Format und Datenstruktur. Heute nutzt Deutschland bereits das Verpackungsregister LUCID, in dem für systembeteiligungspflichtige Verpackungen Mengen nach Materialarten gemeldet werden müssen.
Entwurf für einheitliche Herstellerregister
In Zukunft sollen die Herstellerregister wie folgt aussehen:
- Das Format gilt EU-weit einheitlich, sodass für grenzüberschreitend tätige Unternehmen das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Formate entfällt.
- Für kleine Mengen, unter 10 Tonnen im Jahr, genügt eine vereinfachte Meldung.
- Statt wenig grober Gruppen soll es rund 23 Materialkategorien geben, Kunststoffe zum Beispiel getrennt nach PET, PE, PP und nach starr/flexibel.
- Verbundverpackungen können nicht mehr pauschal als „Verbund" angegeben werden, sondern werden je Bestandteil dem jeweiligen Material zugeordnet.
Sie können Rückmeldung geben
Nun können Sie noch bis zum 10.09.26 direkt auf der Website der EU-Kommission Rückmeldung zu diesem Entwurf geben:
Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister
Verpackungen und Verpackungsabfälle – Vorschriften über nationale Herstellerregister
Vor allem konkrete Beispiele aus dem eigenen Unternehmen, wo Aufwand entsteht und was nicht praktikabel ist, sind in einer Stellungnahme wertvoll.
