Nachhaltigkeit 11.02.2026
Abfall auf Reisen – bald nur noch digital
Abfälle sind Wertstoffe – aus Sicht der Kreislaufwirtschaft. Aus Sicht der Behörden sind sie jedoch auch ein sensibles Gut, das bislang zu oft intransparent, fehleranfällig oder sogar illegal über Grenzen hinweg verbracht wurde. Genau hier setzt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 an: Eine Umstellung für Unternehmen mit langfristigem Ziel.
Was auf Unternehmen zukommt
Mit der Einführung des Digital Waste Shipment System (DIWASS) müssen Abfallverbringungen ab dem 21. Mai 2026 vollständig digital abgewickelt werden. Für Unternehmen bedeutet das zunächst:
- Anpassung interner IT- und Dokumentationsprozesse
- Registrierungspflichten für Standorte und Beteiligte
- evtl. Schulungsbedarf für Mitarbeitende
Das wird besonders spürbar bei Abfallexporten außerhalb der EU. Ab Mai 2027 sind Exporte in Nicht-OECD-Staaten nur noch zulässig, wenn Unternehmen nachweisen können, dass die Abfälle dort umweltgerecht behandelt werden – unter anderem durch unabhängige Audits der Anlagen im Zielland.
Die andere Seite der Medaille
So anspruchsvoll die neuen Vorgaben sind, sie bringen auch Vorteile:
- Einheitliche EU-Verfahren
- mehr Transparenz und Rechtssicherheit durch digitale Nachverfolgbarkeit
- perspektivisch schnellere Genehmigungsprozesse innerhalb der EU
Der Mehraufwand liegt vor allem in der Umstellung – langfristig soll die Abfallverbringung jedoch klarer, effizienter und fairer werden.
Warum die EU diesen Weg geht
Der Hintergrund der EU-Abfallverbringungsverordnung: In der Vergangenheit wurden Abfälle, insbesondere Kunststoffabfälle, häufig in Länder mit unzureichenden Umweltstandards verbracht. Die neue Verordnung soll illegale Abfallverbringung eindämmen, Umwelt- und Gesundheitsrisiken reduzieren und die Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU stärken.
Praktische Umsetzung für Unternehmen
Die EU sieht für die Umsetzung folgendes vor:
- Registrierung im System: Unternehmen und Standorte müssen eindeutig identifizierbar sein (z. B. über Wirtschafts- oder EORI-Nummern)
- Die direkte Übermittlung der Abfalldaten (Abfallart, Transport, Empfänger und Verwertung) über das EU-Onlineportal von DIWASS, oder die Nutzung einer Softwarelösung eines Drittanbieters
- Inhalt der digitalen Meldung: Dieser wird sich wahrscheinlich weiterhin am bekannten Formular gemäß Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/1157 orientieren
- Angepasste Abläufe: Zuständigkeiten, Fristenkontrolle und Dokumentation müssen auf die digitale Abwicklung ausgerichtet werden
