Vertragsrecht

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Ende Juni 2021 wurde das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ verabschiedet. Das Gesetz sieht neue Einschränkungen in der Vertragsfreiheit bei Verträgen, die zwischen einem Unternehmen und Endverbrauchern geschlossen werden vor.
Daher wird bei vielen Verträgen eine Anpassung der betroffenen Verträge und Vorgehensweisen notwendig sein.  

Was wird geändert?

Bestätigungslösung für Energielieferverträge

Unternehmen sollen Lieferverträge für Strom und Gas mit Endkunden nicht mehr allein telefonisch abschließen können. Zur Wirksamkeit eines solchen Vertrages bedarf es der sogenannte Textform, also zum Beispiel per E-Mail, SMS, Brief, Fax etc.
Für die ordnungsgemäße Kündigung eines solchen Vertrages bedarf es ebenfalls der Textform.

Bedingungen für die Wirksamkeit längerer Vertragslaufzeiten und der automatischen Vertragsverlängerung

Verträge, die zwischen einem Unternehmen und einem Endverbraucher abgeschlossen werden und die eine regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werklieferungen zum Gegenstand haben, wie zum Beispiel Mobilfunk-, Fitnessstudio- oder Streamingdienst- Verträge, können maximal mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden.
Bei derartigen Verträgen wird die Kündigungsfrist des Endverbrauchers von aktuell 3 Monaten auf einen Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verkürzt.
Verlängert werden können solche Verträge nur noch unbefristet mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Beachte:
Die automatisch befristete Verlängerung um ein Jahr gibt es zukünftig nicht mehr.  
Für Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, gilt die bisherige Rechtslage beziehungsweise gibt es eine Übergangszeit von 18 Monaten.

Kündigungsbutton

Wenn ein Unternehmen mit einem Endverbraucher einen Vertag über das Internet abschließt, muss es künftig einen „Kündigungsbutton“ auf der Website geben, damit Verträge auf dieselbe Weise beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.
Dabei muss die Kündigungsschaltfläche jederzeit leicht zugänglich und gut sichtbar sein.
Beachte:
Setzt der Unternehmer die Vorgabe nicht um, so kann der Endverbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.   

Dokumentationspflichten bei Telefonwerbung

Künftig müssen Unternehmen die Einwilligung des Endverbrauchers in die Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren.

Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen

Vereinbart ein Unternehmen beim Abschluss eines Vertrages mit einem Endverbraucher einen sogenannten Abtretungsausschluss für Geldansprüche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist dieser unwirksam.
Das gilt auch für andere Ansprüche, wenn das Unternehmen kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Interesse des Endverbrauchers überwiegt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz tritt größtenteils sieben Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Beachte:
Die neuen Regelungen zum Thema
  • Kündigung gelten erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist und
  • die Verpflichtung zum Kündigungsbutton wird zum 1. Juli 2022 wirksam.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.  
Stand: Juli 2021