Taxi- und Mietwagenverkehr
Rechtliche Grundlage
Nach § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) benötigt jeder, der Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert, eine Genehmigung.
Dies gilt für Beförderungen mit:
Dies gilt für Beförderungen mit:
- Straßenbahnen
- Omnibussen
- Kraftfahrzeugen im Linienverkehr
- Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr
Um Personen zu befördern, muss der Unternehmer im Besitz einer entsprechenden Konzession (Genehmigung) sein. Die Genehmigung dient als Nachweis der fachlichen Eignung und ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbes.
Eine Genehmigung ist außerdem erforderlich für:
- jede Erweiterung oder wesentliche Änderung des Unternehmens,
- eine Genehmigungsübertragung
- die Übertragung der Betriebsführung auf ein anderes Unternehmen
Allgemeines zum Taxi- und Mietwagenverkehr
- Welche Beförderungen sind von den Vorschriften des PBefG freigestellt? (Nr. 3158124)
- Was unterscheidet den Taxi- vom Mietwagenverkehr? (Nr. 3465600)
- Welche Kraftfahrzeugarten gibt es? (Nr. 3410244)
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Krankenfahrten durchführen zu können? (Nr. 3465852)
Konzession / Genehmigungsvoraussetzungen
Zusatzqualifikation Fahrer
Schulung und Prüfung
Für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung schreibt der Gesetzgeber keine verpflichtende Schulung vor. Sie können also entscheiden, ob Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten.
- Welche Schulungsveranstalter gibt es zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung? (Nr. 3159764)
- Wie kann ich mich eigenständig auf die Fachkundeprüfung vorbereiten? (Nr. 3159796)
- Wie wird die Prüfungsleistung bewertet? (Nr. 3159822)
- Wann finden die nächsten Prüfungstermine statt und was kostet die Prüfung? (Nr. 3159934)
Wissenswertes
- Taxidichte und Taxitarife in Rheinhessen (Nr. 5438832)
- Interessante Daten und Fakten zum Taxi- und Mietwagengewerbe (Nr. 4491818)
Gesetze und Verordnungen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bokraft_1975/gesamt.pdf)
- Berufszugangsverordnung (PBZugV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pbzugv/gesamt.pdf)
- Freistellungsverordnung (FrStllgV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/frstllgv/)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf)
Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
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