Taxi- und Mietwagenverkehr

Rechtliche Grundlage

Nach § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) benötigt jeder, der Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert, eine Genehmigung.

Dies gilt für Beförderungen mit:
Um Personen zu befördern, muss der Unternehmer im Besitz einer entsprechenden Konzession (Genehmigung) sein. Die Genehmigung dient als Nachweis der fachlichen Eignung und ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbes.
Eine Genehmigung ist außerdem erforderlich für:
  • jede Erweiterung oder wesentliche Änderung des Unternehmens,
  • eine Genehmigungsübertragung
  • die Übertragung der Betriebsführung auf ein anderes Unternehmen

Allgemeines zum Taxi- und Mietwagenverkehr

Konzession / Genehmigungsvoraussetzungen

Zusatzqualifikation Fahrer

Schulung und Prüfung

Für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung schreibt der Gesetzgeber keine verpflichtende Schulung vor. Sie können also entscheiden, ob Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten.

Wissenswertes

Gesetze und Verordnungen

Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.