Wie wird die Prüfungsleistung bewertet?

Die Fachkundeprüfung besteht aus drei Teilprüfungen. Es gibt zwei schriftliche und einen mündlichen Teil.

Schriftliche Teilprüfungen

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen:
Teil 1:
  • Schriftliche Fragen
  • Multiple-Choice-Fragen
  • Offene Fragen mit direkter Antwort
Teil 2:
  • Schriftliche Fragen / Fallstudien
  • Verbundene offene Fragen mit direkter Antwort
  • Kalkulationsaufgaben
Prüfungsdauer:
Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt für den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stunde.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung kann abgelegt werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden worden ist.
Man ist von der mündlichen Prüfung befreit, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent, d.h. 90 Punkte der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden. Die Höchstdauer für die mündliche Prüfung beträgt 30 Minuten.

Regelung zum Bestehen der Prüfungen

1. Teil, schriftlich / Multiple Choice Fragen und Fragen mit direkter Antwort:
  • maximal erreichbar: 60 Punkte
  • bestanden bei 50 Prozent, d.h. 30 Punkte
2. Teil, schriflich / Fallstudien
  • maximal erreichbar: 52,5 Punkte
  • bestanden bei 50 Prozent, d.h. 26,25 Punkte
3. Teil, mündlich
  • maximal erreichbar: 30 Punkte
  • bestanden mindestens 50 Prozent, d.h. 18,75 Punkte

Verteilung der Gesamtpunktzahl

Es ist eine Gesamtpunktzahl zu bilden, die wie folgt auf die Prüfungsteile aufzuteilen ist:
  • schriftliche Fragen zu 40 Prozent
  • schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent
  • mündliche Prüfung zu 25 Prozent
Insgesamt sind 150 Punkte erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, also 90 Punkte erreicht werden müssen, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punkteanzahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.