Ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich?
Durch eine Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist am 2. September 2021 die Änderung des Paragraphen 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten.
Seit dem 2. August 2021 entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung für Taxifahrer.
Stattdessen soll eine Fachkundeprüfung eingeführt werden, die vom Fahrpersonal nachgewiesen werden muss. Fahrpersonal umfasst Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer im gebündelten Bedarfsverkehr.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nichts darüber bekannt, wie die künftige Prüfung ausgestaltet sein wird, auch der Einführungszeitpunkt ist ungeklärt.
Dies bedeutet, dass Personenbeförderungscheine bis auf Weiteres prüfungsfrei bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erworben werden können.
Sobald uns weitere Einzelheiten zur neuen Fachkundeprüfung vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.