Ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich?

Durch eine Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist am 2. September 2021 die Änderung des Paragraphen 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten.
Seit dem 02.08.2021 entfällt somit der Nachweis einer Ortskundeprüfung für Taxifahrer.
An die Stelle der Ortskundeprüfung tritt eine Fachkunde, die vom Fahrpersonal nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst dann Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden.
Zum derzeitgen Zeitpunkt ist nichts darüber bekannt, wie die künftige Prüfung ausgestaltet sein wird, auch der Einführungszeitpunkt ist völlig offen.
Dies bedeutet, dass Personenbeförderungscheine bis auf Weiteres prüfungsfrei bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erworben werden können.
Alle Personen, die bereits über einen Personenbeförderungsschein (ohne Ortskundenachweis) verfügen, und wissen möchten, ob sie jetzt als Fahrer im Taxi, Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden können, erfragen dies bitte bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Sobald uns weitere Einzelheiten zur neuen Fachkundeprüfung vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.