Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Krankenfahrten durchführen zu können?
Voraussetzungen für Krankenfahrten (ohne medizinische Betreuung)
Definition:
Krankenfahrten sind Patiententransporte ohne medizinisch-fachliche Betreuung (z.B. mit Taxi- oder Mietwagen).
Krankenfahrten sind Patiententransporte ohne medizinisch-fachliche Betreuung (z.B. mit Taxi- oder Mietwagen).
Grundvoraussetzungen:
- Jede/r zugelassene Taxi- und Mietwagenunter/in darf diese Fahrten durchführen.
- Eine spezielle Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.
- Das eingesetzte Personal muss jedoch in der Lage sein, die nötigen Hilfen zu leisten, z.B.:
- Abholen an/in der Wohnung oder Praxis
- Hilfe beim Ein- und Aussteigen
- Verladen von Rollstühlen, Gehhilfen usw.
Abrechnung mit Krankenkassen
Ein Unternehmer kann die Krankenfahrten direkt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn Verträge mit den Krankenkassen geschlossen wurden. Die Verkehrsfachverbände schließen für ihre Mitglieder Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen ab.
Dabei ist nachzuweisen, dass
- eine gültige Konzession vorhanden ist,
- dass die Fahrzeuge entsprechend versichert sind,
- eine Mitgliedschaft im Verband besteht.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen ist ein IK (Institutionskennzeichen) bei der
ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen SVI) zu beantragen.
ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen SVI) zu beantragen.
Wer nicht im Fachverband Mitglied ist , kann auch eigene Verträge abschließen. Es hat sich jedoch oft herausgestellt, dass diese Verträge schlechter dotiert sind. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, sich vor Abschluss von eigenen Verträgen entsprechend zu informieren.
Mitgliedschaft in Verkehrsfachverbänden
Fachverbände in Rheinland-Pfalz:
- Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V. (VVRP)
- Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. (VDV)
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Krankenbeförderung finden Sie in der Broschüre:
- Verordnung einer Krankenbeförderung - Ist alles richtig?