Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Krankenfahrten durchführen zu können?

Definition:
Krankentransport ohne medizinisch-fachliche Betreuung, auch Patientenfahrten genannt.
Die Patientenbeförderung ist für viele Taxi- und Mietwagenunternehmer ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Grundsätzlich kann jeder zugelassene Taxi- und Mietwagenunternehmer diese Transporte durchführen. Hierzu ist keine zusätzliche Ausbildung erforderlich.
Das eingesetzte Personal sollte jedoch in der Lage sein, die hierbei oft erforderlichen Hilfen zu erbringen, wie:
  • Abholen an/in der Wohnung/Praxis
  • Hilfe beim Ein-/Aussteigen
  • Verladen von Rollstühlen, Gehfrei usw.
Ob ein Unternehmer die Krankenfahrten direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann, liegt daran, ob er über Verträge mit den Krankenkassen verfügt. Die Fachverbände schließen für Ihre Mitglieder Verträge mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Hierbei ist dann je nach Bundesland nur noch die Zulassung zu diesen Verträgen zu beantragen.

Dabei ist nachzuweisen, dass
  • eine gültige Konzession vorhanden ist
  • dass die Fahrzeuge entsprechend versichert sind
  • eine Mitgliedschaft im Verband besteht
Wer nicht im Fachverband Mitglied ist , kann auch eigene Verträge abschließen. Es hat sich jedoch oft herausgestellt, dass diese Verträge schlechter dotiert sind. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, sich vor Abschluss von eigenen Verträgen entsprechend zu informieren.
Für die Abrechnung mit den Krankenkassen ist dann noch das IK (Institutionskennzeichen) bei der ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen SVI) zu beantragen.

Ausführliche Informationen zur Krankenbeförderung finden Sie in der Broschüre:
- Verordnung einer Krankenbeförderung - Ist alles richtig?

Autorin: Gisela Spitzlei
Bestell-Nr.: 14552
ISBN: 978-3-574-14552-0
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