Nr. 11215

Internetrecht

E-Commerce bietet für Unternehmen eine große Chance. Wer im Internet werben oder Fernabsatz betreiben möchte, muss rechtliche Vorgaben beachten.
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Seit dem 19.06.2026 ergänzt ein Widerrufsbutton für Online‑Verträge die bereits bekannten Bestell‑ und Kündigungsbuttons.

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Handlungsbedarf für Online-Händler! Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) Geschichte. AGBs und Impressum müssen umgehend angepasst werden.

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Jeder, der im Internet geschäftsmäßig Leistungen und Dienste anbietet, muss den Nutzern Informationen unter anderem über seine Identität zugänglich machen. Eine Übersicht über die Informationspflichten haben wir hier aufgeführt.

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Verbraucher haben bei Verträgen, die sie außerhalb von Geschäftsräumen schließen, z. B. an der Haustür, ein Widerrufsrecht. Dieses gilt auch für Fernabsatzverträge, die am Telefon, im Internet oder bei einer Katalogbestellung zustande kommen. Unternehmen müssen darüber belehren.

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Seit Mitte 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Seitdem gilt das neue Verbraucherrecht, u. a. mit geänderten Widerrufsbelehrungen und erweiterten Informationspflichten.

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Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmer, die Verbrauchern online den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses anbieten, eine Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton) auf ihrer Internetseite oder App installieren.

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"Sofortüberweisung" und Ähnliche dürfen nicht die einzigen entgeltfreien Zahlungsmöglichkeiten in einem Online-Shop sein, da sie Verbrauchern grundsätzlich nicht zumutbar sind. Dies hat der BGH nun abschließend bestätigt. Seit Anfang 2018 sind Gebühren gegenüber Verbrauchern bei Zahlung per Karte, Lastschrift oder Überweisung ganz tabu.

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Seit dem 01.02.2017 gelten für nahezu alle Unternehmen, die im B2C-Bereich agieren, Informationspflichten zur Streitschlichtung. Homepages und AGB´s müssen entsprechende Informationen enthalten.

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Manchmal sagen Bilder mehr als Worte – deshalb sind Bilder gerade für Internetauftritte zum Zwecke der Kundenansprache unerlässlich. Doch bei der Verwendung fremder Bilder muss der Urheber seine Einwilligung geben.

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Sie verwenden Kartenmaterial wie Stadtpläne, Anfahrtsskizzen oder Umgebungsskizzen auf Ihrer Internetpräsenz? Hier finden Sie rechtliche Hinweise.

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Was müssen Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, bei ihren Preisangaben im Fernabsatz beachten?

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Der Inhaber einer geschäftlichen E-Mail-Adresse ist verpflichtet, täglich seinen Spam-Ordner zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung aussortierte wichtige Nachrichten zurück zu holen.

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Die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung im Fernabsatz gilt nur dann, wenn der Text vollständig übernommen wird. Abweichungen gehen zu Lasten des Unternehmers und setzen im Zweifel die Widerrufrist nicht in gang.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter