Widerrufsbutton seit 19.06.2026 Pflicht

Seit dem 19. Juni 2026 gilt: Unternehmen müssen einen Widerrufsbutton auf ihrer Website anbieten. Damit können Verbraucher Verträge direkt und unkompliziert online widerrufen. Für Unternehmer bedeutet das: Der Button muss klar auffindbar sein und eine einfache Abwicklung ermöglichen. Ziel ist ein transparenter und nutzerfreundlicher Widerrufsprozess gemäß den europäischen Vorgaben.
Dazu im Einzelnen:

Welche Unternehmen sind betroffen

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt für:
  • Alle Unternehmen, die Fernabsatzverträge (Kaufverträge ohne persönlichen Kontakt, z. B. per Internet, Telefon oder E‑Mail) mit Verbrauchern online anbieten, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform
  • Onlineshops (physische Waren)
  • Dienstleistungsverträge (auch digitale Inhalte), z. B. Streaming-Abos, Online-Kurse oder E-Book-Downloads
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
    – hier gilt ebenfalls eine digitale Widerrufsmöglichkeit
Nicht betroffen sind B2B‑Geschäfte, also Verträge ohne Verbraucherbeteiligung.

Ausgestaltung des digitalen Widerrufsprozesses

Wo muss der Widerrufsbutton platziert sein?

Der Button muss für Verbraucher:
  • deutlich beschriftet sein (z. B. "Vertrag widerrufen"),
  • gut sicht- und lesbar,
  • hervorgehoben platziert,
  • ständig verfügbar und
  • leicht zugänglich sein.
Der Button soll sich eindeutig von anderen Informationen wie den AGB, dem Impressum oder Ähnlichem abgrenzen.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?

Klar, eindeutig und unmissverständlich – zugelassene Beschriftungen:
  • „Vertrag widerrufen“
  • „Widerruf erklären“
Mehrdeutige Begriffe wie „stornieren“ oder „zurückgeben“ sollten vermieden werden.

Wie läuft der digitale Widerruf ab?

Nach Klick auf den Button muss der Nutzer auf eine Widerrufsseite geführt werden. Notwendige Felder:
  • Name des Verbrauchers
  • Identifikation des Vertrags (z. B. Bestellnummer)
  • Kommunikationsweg für die Bestätigung (E-Mail)
Weitere Angaben dürfen nicht verpflichtend abgefragt werden, z. B. eine Abfrage des Widerrufsgrundes.
Um unbeabsichtigte Widerrufe zu vermeiden, ist ein zweistufiger Ablauf vorgesehen. Der Widerruf wird erst durch eine gesonderte Bestätigung, etwa über eine Schaltfläche “Widerruf bestätigen”, wirksam.

Pflichten nach Eingang des Widerrufs

Der Unternehmer muss dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, also unveränderbar, speicherbar und jederzeit abrufbar, in der Regel per automatisierter E-Mail, eine Eingangsbestätigung senden, die mindestens enthält:
  • Inhalt des Widerrufs
  • Datum und Uhrzeit

Neue Widerrufsbelehrung erforderlich

Mit der Einführung der elektronischen Widerrufsfunktion wurde auch die Widerrufsbelehrung angepasst. Innerhalb der Belehrung muss auf die Bereitstellung und Platzierung der neuen Widerrufsfunktion hingewiesen werden.
Muster für die Widerrufserklärung
(für Unternehmen, die Waren verkaufen, siehe insbesondere Gestaltungshinweis 3)
Muster für das Widerrufsformular

Unterscheidung Bestell-, Kündigungs- und Widerrufsbutton

Mit der Einführung des Widerrufsbuttons existieren künftig drei gesetzlich geregelte Schaltflächen:
Button Zweck Beispiele Rechtsgrundlage
Bestellbutton Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags; Pflicht zur klaren Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ Online-Kaufverträge, digitale Produkte, Dienstleistungen § 312j BGB
Kündigungsbutton Kündigung von online abgeschlossenen entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen z. B. Telekommunikations- Fitness- oder Streaming-Abos, Zeitungen- und Zeitschriften-Abos, Strom- & Gasverträge § 312k BGB
Widerrufsbutton Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts Widerruf von Fernabsatzverträgen (Kaufverträge, die ohne persönlichen Kontakt, also z. B. per Internet, Telefon oder E‑Mail abgeschlossen werden) § 356a BGB n. F. ab 19.06.2026
Je nach Geschäftsmodell können mehrere dieser Buttons gleichzeitig erforderlich sein.

Weitere Inhalte der Reform des Verbraucherrechts

Begrenzung der Widerrufsfristen bei Finanzdienstleistungen

Bisher teilweise unbegrenzte Widerrufsrechte bei Finanzdienstleistungen werden zeitlich begrenzt. Künftig endet das Widerrufsrecht
  • bei Finanzdienstleistungen spätestens 12 Monate + 14 Tage nach Vertragsschluss,
  • bei Lebensversicherungen: 24 Monate + 30 Tage

Verbot von Dark Patterns

Darüber hinaus untersagt der Gesetzgeber den Einsatz sogenannter Dark Patterns in Online-Benutzeroberflächen. Manipulative Gestaltungselemente, die Verbraucher in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflussen oder an der Ausübung ihrer Rechte hindern könnten, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
Insbesondere zählen dazu
  • die gezielte Hervorhebung bestimmter Optionen,
  • wiederholte oder aufdringliche Pop-ups sowie
  • unnötig erschwerte Kündigungs- oder Abmeldeprozesse
Es gilt: klare Sprache, faire Gestaltung.

Informations- und Erläuterungspflichten bei Finanzdienstleistungen

Die Reform des Gesetzes stärkt die Informations- und Beratungspfichten, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen. Anbieter sind künftig verpflichtet, Vertragsinhalte so aufzubereiten und zu erläutern, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Auf Wunsch muss dabei auch eine menschliche Beratung zur Verfügung stehen.

Checkliste für Unternehmen

Technische Anforderungen
  • Widerrufs‑Button in Shop und App gut sichtbar integrieren
  • ständige Verfügbarkeit während der Widerrufsfrist sicherstellen
  • Vollständig digitalen Widerrufsprozess organisieren
  • doppelte Bestätigung („Widerruf bestätigen“) einrichten
  • automatisierte Eingangsbestätigung per E‑Mail vorsehen
Rechtliche Anforderungen
  • Widerrufsbelehrungen gemäß § 356a BGB anpassen
    Muster für die Widerrufserklärung
    (für Unternehmen, die Waren verkaufen, siehe insbesondere Gestaltungshinweis 3)
    Muster für das Widerrufsformular
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und anpassen
  • Datenschutzerklärung auf neue Prozesse abstimmen
  • Einsatz von Dark Patterns vermeiden und unzulässige Gestaltungselemente entfernen
Organisatorische Vorbereitung
  • Interne Abläufe zur Bearbeitung von Widerrufen aktualisieren
  • Kundenservice schulen
  • Dokumentations- und Nachweispflichten sicherstellen
  • Testläufe vor Live-Schaltung durchführen
Spezielle Branchenregelungen (Finanzdienstleistungen)
  • Neue Widerrufsfristen berücksichtigen
  • Pflicht zu „angemessenen Erläuterungen“ erfüllt
  • Möglichkeit menschlicher Beratung eingerichtet

Verstöße können neben zivil- und wettbewerbsrechtlichen Folgen auch Bußgelder nach sich ziehen.
Stand:Juni 2026