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Nr. 9728

Nachhaltigkeit

Durch die Implementierung nachhaltiger Geschäftspraktiken können Unternehmen nicht nur Kosten senken, sondern auch neue Marktchancen erschließen, das Vertrauen der Kunden gewinnen und ihre Reputation stärken. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.
Als neutrale Institution beraten wir zu aktuellen regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Wir bieten Weiterbildungen, Vernetzung, Best-Practice-Beispiele und Hilfestellungen an, um Unternehmen beim nachhaltigen Wirtschaften zu unterstützen.
Unser Ziel ist eine enkeltaugliche Zukunft für unsere Region.
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Am 28. August 2025 findet die dritte Auflage unseres Nachhaltigkeitsforums statt – Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung steht die aktuelle Omnibus-Verordnung der EU-Kommission. Was diese Veränderungen konkret für den Mittelstand bedeuten und warum das Thema Nachhaltigkeit auch unter den veränderten Rahmenbedingungen unverzichtbar bleibt, beleuchten wir im Rahmen des Nachhaltigkeitsforums.

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Die Europäische Kommission hatte am 26. Februar das sogenannte „Omnibus I“-Paket vorgestellt, welches umfassende Änderungen der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorsieht. Einem Teil des Entwurfs, dem sogenannten „Stop-the-clock“-Vorschlag über die zeitliche Verschiebung des Anwendungsbeginns der Regulierungen, hat das EU-Parlament nun am 03. April zugestimmt.

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Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Da die Entwürfe jedoch noch im Europäischen Parlament und mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden müssen, könnten sich im Laufe des Jahres noch Änderungen ergeben.

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Die Durchführungsverordnung zum Registrierten Anmelder beim CBAM ist in Kraft. Das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 offen. Das heißt: Betroffene Unternehmen können nun einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können.

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Welche Kriterien müssen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beachtet und wie kann eine Bewertungsmatrix erstellt werden? Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) des bayerischen Landesamts für Umwelt hat in Kooperation mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) ein kostenfreies Excel-Tool zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse entwickelt.

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Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) erweitert sein Serviceangebot, um Unternehmen gezielter bei der Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu unterstützen. Die bisherigen Berichtsstandards werden durch neue Werkzeuge ersetzt, die Unternehmen den Einstieg in die normgerechte Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern sollen.

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Rechtliche Anforderungen

NN
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftspolitik, International
Projektleiterin Nachhaltigkeit/CSR