Lieferkettengesetz (LkSG, CSDDD)
Die Lieferkettengesetzgebung auf deutscher (LkSG) und auf europäischer (CSDDD) Ebene regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und die Vermeidung von Umweltverschmutzung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland voraussichtlich durch eine Anpassung des LkSG.
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie einen kompakten Einstieg in die wichtigsten Anforderungen und Hilfsmittel zu LkSG und CSDDD.