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Lieferkettengesetz (LkSG, CSDDD)

Die Lieferkettengesetzgebung auf deutscher (LkSG) und auf europäischer (CSDDD) Ebene regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und die Vermeidung von Umweltverschmutzung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland voraussichtlich durch eine Anpassung des LkSG.
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie einen kompakten Einstieg in die wichtigsten Anforderungen und Hilfsmittel zu LkSG und CSDDD.
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Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) ist seit Juli 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen künftig zu umfassenderen Prüf- und Berichtspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Es erweitert das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um Umwelt- und Klimaschutzaspekte und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht übersetzt werden.

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Mit dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz werden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte verbindlich umgesetzt. Große Unternehmen müssen innerhalb ihrer internationalen Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen.

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Bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sollen Unternehmen gemäß den Prinzipien von Angemessenheit und Wirksamkeit einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Um Unternehmen in der praktischen Umsetzung weiter zu unterstützen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht.

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KMU treffen zwar keine Pflichten nach dem LkSG, dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Mit dem kostenlosen KMU-Kompass können KMU Nachhaltigkeitsrisiken in ihren globalen Lieferketten erkennen und managen. Ebenso können bestehende Siegel und Zertifikate eingeordnet und bewertet werden.

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Der LkSG-Praxisleitfaden für KMU zeigt auf, welche LkSG-Standards an KMU weitergegeben werden können (und welche nicht). Zusätzlich gibt er praktische Hinweise, wie sich KMU bzgl. Kunden-Fragebögen und Verpflichtungs- bzw. Weitergabeklauseln verhalten sollten.

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet zusammen mit dem Auswärtigen Amt und Germany Trade & Invest (GTAI) spezifische Hilfestellungen zur Umsetzung von Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für zehn ausgewählte Länder an. Die bereitgestellten Länderberichte dienen Unternehmen als Unterstützung bei der Identifizierung und Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken gemäß den Vorgaben.

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Das BAFA hat einen neuen Fragen- und Antwortenkatalog für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Der Katalog richtet sich an KMU, die nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen.

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Nachhaltigkeitsmanagement für KMU vom Bayrischen Landesamt für Umwelt bietet übersichtliche Tools und Leitfäden für KMUs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

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Im Zeitalter einer globalisierten Wirtschaft hat die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen eine immer höhere Relevanz. Unter welchen Bedingungen produziert wird, interessiert verstärkt Investoren, Geschäftspartner und Kunden. Daneben fordern Regulierungsinitiativen wie die Richtlinie zur CSR-Berichterstattung oder der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften von Unternehmen ein.

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Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung bietet Unternehmen eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Erstberatung zum Thema Sorgfaltsprozesse.