BAFA veröffentlicht FAQ zum risikobasierten Vorgehen in Lieferketten

Das LkSG und die CSDDD verpflichten Unternehmen in Deutschland dazu, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Bei der Umsetzung dieser Gesetzgebungen sollen Unternehmen gemäß den Prinzipien von Angemessenheit und Wirksamkeit einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Das bedeutet: Entlang der Lieferkette sollen Zulieferer in Bezug auf ihre Risikodisposition bewertet und die gesetzlichen Anforderungen differenziert an diese weitergeben werden. Dabei dürfen und sollen Unternehmen eine Priorisierung vornehmen, um sowohl die eigenen als auch die Kapazitäten ihrer Zulieferer nicht zu überlasten.
Um Unternehmen in der praktischen Umsetzung zu unterstützen und den risikobasierten Ansatz weiter zu stärken, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) veröffentlicht. Darin geht die Behörde unter anderem näher auf die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von Zulieferern ein. Darüber hinaus hat das BAFA bekanntgegeben, künftig die Einhaltung des risikobasierten Ansatzes prüfen und Meldungen von Zulieferern LkSG-pflichtiger Unternehmen über „pauschale und nicht risikobasierte“ Anfragen entgegennehmen zu wollen.
Das Dokument mit den FAG finden Sie hier. Es ergänzt die bestehende Reihe an BAFA-Publikationen zum LkSG, zu der bereits Leitfäden zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit in der Lieferkette und zur Angemessenheit von Maßnahmen gehören.