Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine verbindliche EU-Richtlinie zur Berichterstattung über ESG-Themen, die seit dem 5. Januar 2023 in Kraft ist. Sie macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen transparent und vergleichbar. Nach den zugrundeliegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Unternehmen verpflichtet, detaillierte Daten etwa zu Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen sowie Menschenrechten offenzulegen und prüfen zu lassen. Im Rahmen des im Februar 2025 von der Kommission vorgestellten „Omnibus I“-Pakets wurden umfassende Änderungen der Berichterstattung und Sorgfaltspflichten vorgeschlagen, um Unternehmen zu entlasten und die EU-Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Auf dieser Seite finden Sie einen kompakten Einstieg in wichtige CSRD-relevante Informationen und Hilfsmittel.