EU-Kommission veröffentlicht Empfehlung zum VSME

Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 den sogenannten Voluntary SME-Standard (VSME) als Empfehlung (EU) 2025/1710 verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 5. August 2025 setzt die Kommission nun ein deutliches Signal für die Anwendung des freiwilligen Standards.
Mit der Empfehlung legt die EU-Kommission den nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, ausdrücklich nahe, den VSME für ihre Berichterstattung anzuwenden. Darüber hinaus richtet sich die Empfehlung auch an andere Akteure aus der Wirtschaft, wie etwa große Unternehmen und Finanzinstitute. Für deren Informationsersuche gegenüber KMU soll der VSME als eine Obergrenze fungieren, um einen „Trickle-down-Effekt“ der CSRD zu begrenzen.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der VSME zwar offiziell empfohlen, er ist jedoch noch nicht unmittelbar geltendes EU-Recht. Die Kommission plant, den Standard zusätzlich in Form eines delegierten Rechtsakts zu verabschieden. Dabei können – abhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren – noch Anpassungen erfolgen. Unternehmen sollten berücksichtigen, dass das rechtliche Umfeld der Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit stark im Wandel ist.
Vertiefende Informationen und Hilfestellungen zum VSME finden Sie auf unserer IHK-Informationsseite.