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Nr. 9728

Nachhaltigkeit

Durch die Implementierung nachhaltiger Geschäftspraktiken können Unternehmen nicht nur Kosten senken, sondern auch neue Marktchancen erschließen, das Vertrauen der Kunden gewinnen und ihre Reputation stärken. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Faktor für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.
Als neutrale Institution beraten wir zu aktuellen regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Wir bieten Weiterbildungen, Vernetzung, Best-Practice-Beispiele und Hilfestellungen an, um Unternehmen beim nachhaltigen Wirtschaften zu unterstützen.
Unser Ziel ist es, dass unsere Region auch für kommende Generationen lebenswert, wirtschaftlich stark und ökologisch im Gleichgewicht bleibt.
Nachhaltig handeln. Zukunft sichern.
European Union flag against European Parliament

Da sich das rechtliche Umfeld im Bereich Nachhaltigkeit durch die Omnibus-Verordnung sehr dynamisch entwickelt, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Übersichtsseite, wobei sich der Fokus primär an den Schwellenwerten und dem Geltungsbeginn der Richtlinien orientiert.

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Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist die EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Sie tritt in Deutschland voraussichtlich im März 2026 in Kraft. Alles, was Unternehmen jetzt zu künftigen Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen und zur Zukunft der Green Claims Directive wissen müssen.

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Der sogenannte Voluntary SME-Standard (VSME) wurde von der Kommission am 30. Juli 2025 als Empfehlung verabschiedet. Die Empfehlung (EU) 2025/1710 wurde nun im Amtsblatt der EU am 5. August 2025 veröffentlicht.

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Computer on desktop with social network hologram. Double exposure. Concept of international people connections. © ©peshkova - stock.adobe.com

Ab sofort können Unternehmen auf der DNK-Plattform auch nach dem VSME berichten. Das neue VSME-Modul steht zunächst in einer Beta-Version zur Verfügung. In den kommenden Wochen sollen weitere Funktionen ergänzt und fortlaufend Feedback von Anwenderunternehmen in die Weiterentwicklung integriert werden. Diese Neuerung ist eine wichtige und kostenlose Erleichterung für Unternehmen, die freiwillig berichterstatten möchten.

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2025-08-28-IHK-Nachhaltigkeitsforum-27 © HERMANN PENTERMANN

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die aktuellen Entwicklungen rund um die sogenannte „Omnibus-Verordnung“, welche Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung Entlastung bringen soll. Die Teilnehmer des Forums erhielten in acht Fachvorträgen Einblicke in verschiedene ESG-Themen sowie in Best Practices aus der Region.

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Die Europäische Kommission hatte am 26. Februar das sogenannte „Omnibus I“-Paket vorgestellt, welches umfassende Änderungen der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorsieht. Ein Teil des Entwurfs, der sogenannte „Stop-the-clock“-Vorschlag über die zeitliche Verschiebung des Anwendungsbeginns der Regulierungen, wurde nun am 16. April vom EU-Rat formal verabschiedet.

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Julia Twachtmann
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftspolitik, International
Projektleiterin Nachhaltigkeit/CSR