Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wurde aktualisiert und von der Zollverwaltung veröffentlicht. Es steht auf der Homepage der Zollverwaltung als Download zur Verfügung und ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Das Merkblatt enthält verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Datenfelder. In der Vorbemerkung zur Ausgabe 2025 wird auf folgende Änderungen hingewiesen:
Der Titel II Abschnitte I und II sowie der Titel III wurde an die neuen Regelungen des Betriebskontinuitätsverfahren (Ausfallverfahren) bei der Versendung/Ausfuhr und dem Versandverfahren angepasst. Bis zum Abschluss der europaweiten Umsetzung der NCTS Phase 5 (für 2025 geplant) ist im Betriebskontinuitätsverfahren sowie im Reiseverkehr für das Versandverfahren weiterhin das Einheitspapier zu verwenden. Die Vorgaben zur Verwendung des Einheitspapiers im Versandverfahren sind der Ausgabe 2024 dieses Merkblatts (E-VSF N 01/2024 Nr. 1) zu entnehmen. Im Titel IV Abschnitt II wurde das Kapitel 6 mit den Datenanforderungen für summarische Eingangsanmeldung im Straßenverkehr aufgenommen (siehe hierzu Einleitende Bemerkung zum Titel IV)
Quelle: Zoll.de