Drittes Maßnahmenpaket des BMWK und des BAFA zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Das BMWK wird zusammen mit dem BAFA im März 2024 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle in Kraft setzen. Unter anderem werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA, die es ohne Beteiligung des BMWK für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ausüben kann, nochmals erweitert, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zudem werden sämtliche Allgemeinen Genehmigungen (AGGs) um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.