Ghana wendet das System des registrierten Ausführers (REX) an

Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der Europäischen Union und Ghana wendet Ghana das System des Registrierten Ausführers (REX) an. Ghana teilt mit, dass Ausführer aus Ghana, die Ursprungserklärungen ausfertigen dürfen, eine Registrierungsnummer über das Integrierte Zollverwaltungssystem (ICUMS) der ghanaischen Steuerbehörde erhalten. Damit können sie die im Interim-WPA vorgesehenen Präferenzen nutzen. 
Waren mit Ursprung in Ghana können somit nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt,
  • die von einem Ausführer aus Ghana, der auf der ghanaischen ICUMS-Website registriert ist, ausgefertigt wurde
  • oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. Die Änderung gilt seit dem 20. August 2023. 
Quelle: GTAI