Chancen in Afrika ergreifen: Fortsetzung und Erweiterung des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“

Das Förderprogramm Beratungsgutscheine Afrika wird erweitert und fortgesetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten ab sofort den auf 85 Prozent erhöhten Zuschuss für die Beanspruchung von Beratungsleistungen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Projekten in afrikanischen Zielmärkten.
Kleine und mittelständische Unternehmen können die Förderung von bedarfsorientierten Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Zuwendung über die Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz deckt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Beratungen ab. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Beratungsgutscheine können von Unternehmen unter anderem zu branchenspezifischen Fragen, Zielmärkten oder rechtlichen Rahmenbedingungen beantragt werden.
Eine Beratung wird nur gefördert, wenn sie durch ein vom BAFA bereits gelistetes Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen/-organisation muss beim BAFA beantragt und genehmigt werden.
Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.
Die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika steht allen interessierten Unternehmen und Beratungsorganisationen für detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung zur Listung oder Nutzung des Förderangebotes zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgendem Link und auf der BAFA Webseite www.bafa.de/bga
Quelle: BAFA