EU-weite Anträge zu Zollaussetzungen/Zollkontingenten zum 01.07.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten Mitte November 2023 die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den Anträgen über die Maßnahmen, die zum 01.07.2024 wirksam werden sollen, beginnen.
Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der BMWK-Webseite hier. Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWK, Referat VA5 (buero-VA5@bmwi.bund.de), wird empfohlen, wenn – z. B. potenzielle Hersteller – nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens 08.12.2023 – kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG – beim BMWK eingereicht werden (an: buero-VA5@bmwi.bund.de). Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits bis spätestens 10.11.2023. Hier finden Sie das entsprechende Dokument für einen Einwand in Deutsch/Englisch zum Download: Einwand gegen ZA,ZK (DE,EN) (DOCX, 28 KB).
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Fristen finden Sie auf der BMWK-Webseite unter Zollabwicklung.
Ansprechpartner im BMWK:
Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat V A 5
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Tel.: 0228 615 - 3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de
Quelle: DIHK