CBAM tritt in Kraft

Am 16.05.2023 ist der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Der Rat der EU hat am 25.04.2023 dem EU CO2-Grenzausgleich zugestimmt, das Europaparlament am 18.04.2023. CBAM gilt für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Für Importe dieser Waren muss zukünftig die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgeglichen werden. Die Regeln und Anforderungen für die ab 01.10.2023 vorgeschriebene Berichterstattung über Emissionen im Rahmen von CBAM werden in einem Durchführungsrechtsakt näher festgelegt, der von der Kommission erlassen wird.
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Quelle: DIHK