Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle

Für eine Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle werden weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Hierfür hat das BAFA in verschiedenen Bereichen (Rüstungsgüter, Dual-Use) bereits bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGGs) überarbeitet und verlängert. Daneben wurde eine neue AGG Nr. 36 für die Ausfuhr und Verbringung von Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender bekannt gegeben. Die Änderungen sowie die neue AGG sind am 1. April 2024 in Kraft getreten.
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Quelle: DIHK