ATLAS: Neue Datenfelder in der Ausfuhranmeldung

Das elektronische Zollsystem ATLAS, mit dem Ausfuhranmeldungen erstellt werden, erfährt mit dem Releasewechsel zu AES 3.0 umfangreiche Änderungen. Die Umstellungsphase für Teilnehmer von AES-Release 2.4 auf das AES-Release 3.0 endet am 16. Juli 2023. Ein Merkblatt für Teilnehmer zum AES-Release 3.0 stellt die geänderten Verfahrensabläufe dar.
Mit ATLAS-Info 0306/2022 hat die deutsche Zollverwaltung im März letzten Jahres detaillierte Informationen zu den Änderungen bereitgestellt.
Hier eine kurze, nicht abschließende Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte:
Neue verpflichtende Datenfelder:
  • Beförderer (13 12 000 000): Angabe der EORI- oder TCUI-Nummer.
  • Inländischer Verkehrszweig (19 04 000 000) und Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels (19 05 017 000).
  • Verkehrszweig an der Grenze (19 03 000 000) und Kennzeichen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels (19 08 017 000).
    Da die vorgenannten Angaben zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung häufig nicht bekannt sind, können mutmaßliche Angaben eingetragen werden.
  • Sicherheitsdaten:
    - Kennnummer für besondere Umstände (11 04 000 000)
    - Beförderer (13 12 000 000)
    - Beförderungskosten (14 02 000 000)
    - Von der Sendung zu durchfahrende Länder (16 12 000 000)
    - Gefahrgut (18 07 000 000)

    Detaillierte Hinweise zu den o.g. Datenelementen finden sich in  ATLAS-Info 0393/2023.
     
  • Ursprungsland (s. ATLAS-Info 426/2023): Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen. Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Sonstige Änderungen:
  • Die Art der Anmeldung „EU“ entfällt. Für die Art der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren ist die neue Codeliste C0231 (Declaration Type) zu verwenden, die ausschließlich die Werte „EX“ und „CO“ enthält.
     
  • Die Anmeldung der Unterlage „3LLK“ entfällt. Der vom zollrechtlichen Ausführer abweichende außenwirtschaftsrechtliche Ausführer ist in der Datengruppe „Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer“ zu benennen.
Quelle: zoll.de