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Nr. 5799126
IHK Nord Westfalen
Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren"
Mit dem Förderprogramm sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten den Wandel im Handel positiv zu begleiten und neue Ankerpunkte in den Innenstädten zu schaffen.
Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative knüpft die Landesregierung an ihr „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft. Bis zum 15. Juni 2023 können Kommunen aus Nord-Westfalen einen Antrag zur Förderung aus dem neuen Landesprogramm bei der Bezirksregierung Münster einreichen.
Die Förderbausteine sind:
- Verfügungsfonds Anmietung
- Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
- Anstoß eines Zentrenmanagements
- Schaffung von Innenstadtqualitäten
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.