Immobilien- und Standortgemeinschaften
Neben freiwilligen Immobilien- und Standortgemeinschaften, die häufig aus Werbegemeinschaften hervorgehen, gibt es auch die Möglichkeit, ein Satzungsgebiet zu definieren, in dem sich alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten eines Maßnahmenkonzeptes beteiligen (gesetzliche ISG). Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat hierzu am 10. Juni 2008 durch das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) den Rahmen geschaffen (Novellierung vom 01. Juli 2014). In NRW können somit private Initiativen von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern sowie Gewerbetreibenden vor Ort auch als Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis gegründet werden.
Die IHK Nord Westfalen steht dieser Form des Public-Private-Partnership aufgeschlossen gegenüber und als Ansprechpartner zur Verfügung.