Immobilien- und Standortgemeinschaften

Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) sind ein wirkungsvolles Instrument zur Attraktivitätssteigerung, Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Quartieren. Sie bringen Gewerbetreibende und Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zusammen, die durch eigenverantwortliches Handeln und durch eigenes finanzielles Engagement Maßnahmen und Projekte im öffentlichen Raum „ihres“ Quartiers umsetzen wollen. Ziel ist die Werterhaltung der Quartiere durch die Entwicklung von Maßnahmen- und Finanzierungsplänen. Entscheidend für den Erfolg ist die hierbei gezielte Zusammenarbeit der Haus- und Grundeigentümerinnen und - eigentümer mit den Gewerbetreibenden sowie der Politik und Verwaltung.
Neben freiwilligen Immobilien- und Standortgemeinschaften, die häufig aus Werbegemeinschaften hervorgehen, gibt es auch die Möglichkeit, ein Satzungsgebiet zu definieren, in dem sich alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten eines Maßnahmenkonzeptes beteiligen (gesetzliche ISG). Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat hierzu am 10. Juni 2008 durch das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) den Rahmen geschaffen (Novellierung vom 01. Juli 2014). In NRW können somit private Initiativen von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern sowie Gewerbetreibenden vor Ort auch als Immobilien- und Standortgemeinschaften auf gesetzlicher Basis gegründet werden.
Die IHK Nord Westfalen steht dieser Form des Public-Private-Partnership aufgeschlossen gegenüber und als Ansprechpartner zur Verfügung.