Stichwort Mehrwegpflicht: Drei Fragen an Sarah Schmette

Wegwerfen war gestern

In Sachen Nachhaltigkeit muss sich die Gastronomie ganz aktuell mit einer Novelle des Verpackungsgesetzes befassen. Die IHK-Expertin erklärt, was es mit den neuen Paragraphen 33 und 34 genau auf sich hat.
Seit Anfang 2023 gelten neue Regeln - welche Betriebe sind betroffen?
Sarah Schmette: Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mindestens 80 Quadratmetern und mehr als fünf Beschäftigten sind verpflichtet, zu den Einwegverpackungen für Speisen und Getränke auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Das bezieht sich insbesondere auf den Außerhaus-Verkauf. Das heißt, auch Lieferdienste sind betroffen. Kleinere Betriebe sind zum Angebot von Mehrwegbehältern zwar nicht verpflichtet. Sie sollten dennoch Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, mitgebrachte Behältnisse befüllen zu lassen. Für größere Betriebe ist dieses Angebot, als Ergänzung zum Mehrweg, freiwillig. Wichtig: Bei Nicht-Beachtung der neuen Verordnung droht den Betrieben ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro.
Was wird konkret verlangt?
Neben dem verpflichtenden Mehrwegangebot oder der Möglichkeit zum Befüllen eigener Behälter muss das Angebot für die Kundinnen und Kunden auch leicht erkennbar sein. Es sollten also deutlich sichtbare und gut lesbare Hinweisschilder aufgehängt werden. Dies gilt auch für Lieferdienste und Online-Angebote. Diese können beispielsweise auf ihrer Webseite auf das Angebot hinweisen. Zudem sind Betriebe dazu verpflichtet, die Mehrwegverpackungen, die sie herausgeben, auch zurückzunehmen. So lässt sich ein Pfandsystem etablieren.
Was hören Sie aus der Gastronomie: Ist die Pflicht eher eine Chance oder eine Herausforderung?
Verständlicherweise ist jede Neuanschaffung eine Herausforderung. Es gibt durchaus positive Erfahrungen von Betrieben, die ein solches System bereits etabliert haben. Das Pfandsystem kann die Kundenbindung festigen. Hinzu kommt womöglich auch eine neue Zielgruppe, die viel Wert auf Nachhaltigkeit legt. Zudem fallen Neuanschaffungen von „Einmalbehältern“ weg. Langfristig entstehen somit auch keine Mehrkosten. Klar ist aber: Es kann letztlich nicht allein in der Verantwortung der Gastronomie liegen, Massen an Müll zu vermeiden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Text von Daniel Boss.
Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski.