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Hilfe beim Antrag auf Anerkennung
Das Jobcenter Duisburg und die IHK haben ein Beratungsangebot für ausländische Fachkräfte geschaffen.
Irina R. hat ihr ganzes Berufsleben als Kauffrau im Einzelhandel gearbeitet. Die 55-Jährige ist eine der erfahrenen Fachkräfte, nach denen Arbeitgeber in Deutschland händeringend suchen. Damit die Ukrainerin in Deutschland eine geeignete Stelle findet, muss der in ihrer Heimat erworbene Berufsabschluss hier anerkannt sein. Deshalb ist sie heute nach Duisburg- Rheinhausen gekommen. Dort bietet die Niederrheinische IHK in Kooperation mit dem Integration Point des Jobcenters eine kostenlose Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen an.
Judith Hemeier begrüßt Irina R. und setzt sich mit ihr an einen Tisch. Hemeiers Thema ist die Fachkräftesicherung – sowohl wenn zugewanderte Menschen ihre Hilfe brauchen, als auch für die Betriebe am Niederrhein, die qualifizierte Mitarbeiter suchen. Die IHK-Expertin kennt sich aus mit ausländischen Zeugnissen. Doch bevor es um das Anerkennungsverfahren geht, möchte sie zunächst mehr über Irina R. erfahren. Die Ukrainerin erzählt in ihrer Muttersprache, dass sie nach Beginn des russischen Angriffskrieges aus ihrer Heimat fliehen musste und nach Duisburg kam. Eine Dolmetscherin übersetzt. Irina kann auch schon einige Sätze auf Deutsch formulieren.
Die gelernte Einzelhandelskauffrau erklärt, dass sie wieder arbeiten möchte. Um einen Antrag auf eine berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung zu stellen, braucht sie ihr Abschlusszeugnis. Das sei noch in der Ukraine, sagt Irina R. Allerdings könne sie über Kontakte in ihr Heimatland eine Farbkopie besorgen und diese dann einreichen.
Mit dem Dokument könnte sie den Antrag stellen. Die Mitarbeiter der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg prüfen die Unterlagen und beginnen ein Rechercheverfahren. Nach drei bis vier Monaten erhält der Antragssteller einen Bescheid über eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit seines Berufs. Eine im Heimatland staatlich anerkannte, abgeschlossene Ausbildung ist die Voraussetzung.
Neben dem Abschlusszeugnis sichtet Judith Hemeier bei der Beratung weitere Dokumente – etwa den Lebenslauf, Passkopien, Meldebescheinigungen, Fächerlisten, Rahmenlehrpläne oder Arbeitszeugnisse. Die IHK berät bei ihrem Angebot Menschen aus aller Welt. Judith Hemeier hatte schon Dokumente aus Vietnam und der Elfenbeinküste in der Hand. Nicht immer können die Antragssteller alle Unterlagen vorlegen. Wer aus einem Kriegsgebiet geflohen ist, besitzt oftmals kein Arbeitszeugnis mehr. In diesen Fällen kann eine Qualitätsanalyse zu einer beruflichen Anerkennung führen. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung vor Ort mittels eines Fachgesprächs oder einer schriftlichen Prüfung. Auch in diesem Bereich hilft die IHK-Beraterin weiter.
Irina R. bedankt sich für die Beratung. Sie möchte nun die Zeugniskopie besorgen, um dann das Anerkennungsverfahren zu starten. Auch für zukünftige Arbeitgeber hat das Verfahren Vorteile: „Sie sehen mit dem Bescheid auf einen Blick, welche Qualifikationen ihr potenzieller Mitarbeiter hat und können ihm entsprechende Stellen anbieten“, erklärt Judith Hemeier. Auf ihrer Liste stehen an diesem Tag noch Beratungen, unter anderem von zwei Köchinnen und einem Berufskraftfahrer.
Vor ihrem nächsten Termin tauscht sich die Beraterin noch mit Daniela Honold aus. Die Teamleiterin im Integration Point freut sich über die Kooperation mit der Niederrheinischen IHK.
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„Mit Hilfe der Anerkennungsberatung besteht für die Interessenten eine realistische Chance auf qualifikationsgerechte Beschäftigung hier in Deutschland. Deshalb sind wir froh, dass wir in unseren Räumen nun diese Beratung anbieten können.“
Daniela Honold, Teamleiterin Integration Point im Jobcenter Duisburg
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Mittlerweile steht die nächste Frau vor dem Beratungszimmer. Yana K. stellt sich als gelernte Friseurin vor. Auch die 31-Jährige möchte ihre Ausbildung aus der Ukraine anerkennen lassen. Für ihren Beruf ist zwar die Handwerkskammer zuständig, aber Judith Hemeier kann ihr zumindest im ersten Schritt weiterhelfen. Sie erklärt Yana K., welche Dokumente benötigt werden. Dann gibt die IHK-Expertin ihr den Kontakt einer Kollegin der Handwerkskammer. Yana K. bedankt sich für die Information. „Das ist selbstverständlich“, sagt Judith Hemeier. „Wir wollen, dass ihre Ausbildung anerkannt wird.“ Die Dolmetscherin muss gar nicht übersetzen. Yana K. hat die Sätze verstanden.
Text: Denis de Haas, Foto: Hendrik Grzebatzki
Kontakt
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg