Nr. 4287714

Gewerberechtliche Erlaubnisse

Arzneimittel dürfen im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig" oder „verschreibungspflichtig". Außerhalb von Apotheken ist jedoch der Einzelhandel mit „freiverkäuflichen Arzneimitteln" zulässig.

Finanzanlagenvermittler:innen benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis und Registrierung für die Vermittlung von Finanzanlagen.

Sie möchten als Immobiliardarlehensvermittler:in mit Sitz in Lippe tätig werden? Dann ist die IHK Lippe zu Detmold zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde.

Sie möchten als Versicherungsvermittler:in (Versicherungsmakler:in, Mehrfachagent:in), produktakzessorische:r Versicherungsvermittler:in oder Versicherungsberater:in mit Sitz in Lippe tätig werden? Dann ist die IHK Lippe zu Detmold zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

Nach § 21 des Waffengesetzes (WaffG) darf der Handel mit oder der Vertrieb von Schusswaffen und Munition nur von Personen ausgeübt werden, die die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen.

Laut § 11 Tierschutzgesetz ist erlaubnispflichtig wer Wirbeltiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält in Zoos, Tierparks u. ä. zur Schaustellung Tiere hält für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbildet und entsprechende Einrichtungen dafür unterhält gewerbemäßig Wirbeltiere (außer landwirtschaftlichen Nutztieren) züchtet oder hält gewerbemäßig mit Wirbeltieren handelt Tierbörsen (egal ob Tausch oder Verkauf von Tieren durch Dritte) durchführt Wirbeltiere als Schädlinge bekämpft gewerbemäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält.

Wer als Unternehmer Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder EU-Lizenz der zuständigen Verkehrsbehörde.

Das Bild zeigt Taxen, die hintereinander stehen. © Fotolia©Onkelchen

Wer als Unternehmer Straßenpersonenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.