Fach- und Sachkundeprüfung Personenbeförderung

Wer als Unternehmer Straßenpersonenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des angehenden Unternehmers.
Zur Erlangung der fachlichen Eignung führt die IHK auf der Grundlage der jeweiligen Berufszugangs-Verordnung Fachkundeprüfungen durch, die im Regelfall einmal pro Quartal stattfinden.
Das Bild zeigt Taxen, die hintereinander stehen.