Fach- und Sachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder EU-Lizenz der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des angehenden Unternehmers.
Zur Erlangung der fachlichen Eignung führt die IHK auf der Grundlage der jeweiligen Berufszugangs-Verordnung Fachkundeprüfungen durch, die im Regelfall einmal pro Quartal stattfinden.
Güterkraftverkehr